Europäisches eJustice (eIDAS VO)
Zeit: | Donnerstag, 24.09.2015, 13.00 Uhr |
Ort: | Hörsaal 0.19 |
Moderation: | DR. WILFRIED BERNHARDT, Staatssekretär a.D. PROF. DR. GEORG BORGES, Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlands |
Referenten: | DR. WILFRIED BERNHARDT, Staatssekretär a. D. Dr. ASTRID SCHUMACHER, Referatsleiterin im Bundesamt für Informationstechnik (BSI) ANDREAS WEISE, Ass.jur. und Senior Product Manager, Bundesdruckerei GmbH DR. STEPHAN KLEIN. Geschäftsführer, Governikus GmbH & Co KG PROF. GEORG BORGES: Institut für Rechtsinformatik, Universität des Saarlands |
Dokumente: | Protokoll Präsentation Prof. Borges Präsentation Dr. Klein Präsentation Dr. Schumacher |
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr die Verordnung über die “elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt” (eIDAS) verabschiedet. Die Verordnung wird das Recht der elektronischen Signatur und der elektronischen Identifizierung grundlegend ändern und weitreichende Konsequenzen für rechtliche Folgefragen (etwa Schriftform, Beweisführung) haben. Daher sind in den nationalen Rechtsordnungen erhebliche Anpassungen erforderlich, die nicht zuletzt für eJustice und eGovernment von erheblicher Bedeutung sind. Auf der Basis der Er-gebnisse einer Vorabveranstaltung des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. am 30 . Juni 2015 in der Vertretung des Saarlands beim Bund in Berlin werden durch Fach- und Impulsvorträge weitere Hinweise zu den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie den Chancen gegeben, die die Umsetzung der eIDAS-Verordnung mit sich bringt.
Nach einer Einführung durch Herrn Dr. Bernhardt referiert Frau Dr. Schumacher zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland im Anschluss beleuchtet Andreas Weise in seinem Vortrag technische Lösungen für elektronische Siegel und fernausgelöste Signaturen.
Wie mit europäischen eIDs , Vertrauensdiensten, Siegeln und Signaturen umzugehen ist, zeigt Dr. Stephan Klein unter dem Schlagwort “Ready for eIDAS”.
Den Abschluss bildet Herr Prof. Dr. Borges mit dem Vortrag Beweissicherheit durch Vertrauensdienste und eIDAS-VO.