Anpassungserfordernisse nach Verabschiedung der geplanten EU-Verordnung zur Festlegung von Normen für die digitale Kommunikation in Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen
Universität des Saarlandes, Geb. B 4.1, Hörsaal 0.25Die vorgeschlagene Verordnung sieht eine obligatorische Nutzung des digitalen Kanals für die gesamte grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in der Union und für den Datenaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden vor. Die Prozessparteien erhalten eine fakultative grenzüberschreitende Möglichkeit zur digitalen Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten an die Gerichte. Nun ist das europäische Gesetzgebungsverfahren in die finale […]