Symposium: „eIDAS-Verordnung und E‑Justice / E‑Government
Symposium: „eIDAS-Verordnung und E‑Justice / E‑Government“
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr die Verordnung über die „elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS) verabschiedet. Die Verordnung wird das Recht der elektronischen Signatur und der elektronischen Identifizierung grundlegend ändern und weitreichende Konsequenzen für rechtliche Folgefragen (etwa Schriftform, Beweisführung) haben. Daher sind in den nationalen Rechtsordnungen erhebliche Anpassungen erforderlich, die nicht zuletzt für E‑Justice und E‑Government von erheblicher Bedeutung sind.
Eine Expertenrunde diskutiert auf Initiative des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
am Dienstag, 30. Juni 2015 in Berlin, 10.00 – 16.00 Uhr, in der Vertretung des Saarlandes beim Bund,
In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie die Chancen, die die Umsetzung der eIDAS-Verordnung mit sich bringt.
Wir laden Sie herzlich ein an der Veranstaltung teilzunehmen!
Die Teilnahme am Symposium ist kostenlos. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.
Die Agenda der Veranstaltung finden Sie hier.
Präsentationen:
Carsten Schmidt, Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Alessandra Sbordoni, EU-Kommission
Dr. Jens Bender, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Dr. Astrid Schumacher, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Matthias Frohn, Bundesnotarkammer
Dr. Silke Jandt, Institut für Wirtschaftsrecht, Universität Kassel