Präsentationen:
Christian Drews: Die Überarbeitung der EIDAS-Verordnung (EIDAS-VO)
Qualifizierte elektronische Signaturen werden von der Justiz und Teilen der Anwaltschaft als lästige Begleiterscheinung des elektronischen Rechtsverkehrs abgelehnt und deshalb in § 130a ZPO durch sichere Übermittlung ersetzt. Dabei hat die eIDAS Verordnung durch die stärkere europaweite Vereinheitlichung sowie die Einführung von Fernsignaturen, elektronischen Siegeln und anderen Dienste zu einem Paradigmenwechsel geführt. Vertrauensdienste werden in der Wirtschaft zunehmend eingesetzt. Unternehmen haben erkannt, dass beim elektronischen Rechtsverkehr nicht nur Porto eingespart, sondern die ganze Prozesskette digitalisiert werden kann. Entsprechend werden vom Verbraucherdarlehensvertrag über Teilzeitarbeitsverhältnisse etc. immer mehr Anwendungsfelder für qualifizierte elektronische Signaturen erschlossen und die qualifizierten elektronischen Signaturen werden in den digitalen Workflow der Unternehmen einbezogen. Im Arbeitskreis werden neben den qualifizierten elektronischen Signaturen auch andere Vertrauensdienste und sichere elektronische Identitäten vorgestellt. Auch wird dargestellt, welche Entwicklungen es durch die rechtliche Möglichkeit zur Erstellung von Fernsignaturen gegeben hat.
Dr. Thomas Lapp ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Er ist Partner der IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR, Lehrbeauftragter der Universitäten Frankfurt am Main und Mainz, der FOM Hochschule für Ökonomie, der Deutschen Anwaltakademie etc. Ist Mitglied des Vorstands des Deutschen EDV Gerichtstags, der davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein, Vorsitzender der NIFIS – Nationale Initiative für Information und Internetsicherheit e.V. Mit Christian Drews ist er Autor der Kommentierung der EIDAS VO sowie des VDG in BeckOK IT-Rcht (Hrsg.: Borges/Hilber)
Christian Drews, LL.M.Eur., ist Prokurist und Syndikusrechtsanwalt der Governikus GmbH & Co. KG sowie zertifizierter Mediator. Dort begleitet er Themen rund um eGovernment und eJustice von der Gesetzgebung bis zur Umsetzung. Er ist seit über 20 Jahren im Bereich der elektronischen Signatur und der Vertrauensdiensteanbieter tätig und Mitglied diverser Arbeitsgruppen in verschiedenen Verbänden. Mit Thomas Lapp ist er Autor der Kommentierung der EIDAS VO sowie des VDG in BeckOK IT-Rcht (Hrsg.: Borges/Hilber)
Wer wird die nächste Generation von digitalen Signaturen und Identitäten kontrollieren? Wenn die digitalen Identitäten der Bürgerinnen und Bürger weder in staatlichen Händen noch in den Händen privater Konzerne liegen sollen, bietet sich das Modell der Self Souvereign Identity an. Dies ist ein dezentrales Konzept, bei dem Nutzerinnen und Nutzer die unmittelbare Kontrolle über ihre Identität haben sollen. Die EU-Kommission hat dezentrale Vertrauenstechnologien mit dem European Self Souvereign Identity Framewark ESSIF sowie der darunter liegenden European Blockchain Services Infrastructure EBSI schon länger gefördert. Nun haben Spanien und Deutschland sich zu einer Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines länderübergreifenden dezentralen Ökosystems digitaler Identitäten bekannt. Auch der Entwurf der Revision der eIDAS-Verordnung sieht eine Anerkennung qualifizierter elektronischer Ledger als Beweismittel vor. Der Vortrag gibt einen Einblick in die zugrunde liegenden Technologien, die Projekte der EU-Kommission und die geplante Anerkennung mit der eIDAS-Novelle, die den Schwerpunkt auf das Thema elektronische Identitäten und Wallets legt. Es finden sich allerdings auch viele weitere neue Themen in dem Entwurf, wie beispielsweise der Betrieb von Blockchains als Vertrauensdienst.
Jörn Erbguth ist Diplom-Informatiker und Diplom-Jurist. Er ist Head of Technology Insights beim Verein Geneva Macro Labs. Er berät zudem zu Blockchains und Datenschutz und ist Lehrbeauftragter an verschiedenen Schweizer Universitäten. Jörn Erbguth ist Mitglied im Vorstand des EDV-Gerichtstags.