Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Entwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren

Die Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zur Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) begrüßt die Zielsetzung einer elektronischen Aktenübermittlung – warnt jedoch davor, dass die Fokussierung auf PDF und die fakultative Nutzung von XJustiz Innovationslücken birgt.