Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr

Vorstellung der gemeinsamen Kommission

Die gemeinsame Kommission „elektronischer Rechtsverkehr“ wurde bereits am 11.03.2004 gegründet. Sie setzt sich aus Vertretern der Anwaltschaft (DAV und BRAK), der Notare (DNotK), der Landesjustizverwaltungen (insbesondere der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz), des Bundesministeriums der Justiz, Richtern aus der ordentlichen und der Fachgerichtsbarkeit sowie Staatsanwälten, Vertretern der Anwaltsoftwarehersteller und Vertretern des EDV-Gerichtstags zusammen.

Die Kommission bietet eine Plattform für die gemeinsame Arbeit. Ihre Arbeit hat die Gesetzgebung auf dem Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs maßgeblich beeinflusst. Zweimal jährlich finden Treffen der Kommissionsmitglieder und ausgewählter Gäste statt, auf denen aktuelle Themen erörtert werden. Infolge der Corona-Pandemie fand im Jahr 2020 keine Sitzung der gemeinsamen Kommission statt. Im Jahr 2021 konnte nur einmal virtuell getagt werden. Im Jahr 2022 fand eine Präsenzsitzung statt. Im Jahr 2023 soll wieder der altbewährte halbjährige Rhythmus aufgenommen werden.

Darüber hinaus wird die Kommission auch anderweitig aktiv tätig, z.B. durch Initiierung von kleineren Arbeitsgruppen, Workshops oder öffentlichen Symposien.

 Ziele der gemeinsamen Kommission

Der EDV-Gerichtstag hat sich zur Aufgabe gesetzt mitzuhelfen, die zahlreichen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs langfristig und gemeinsam anzugehen, die einschlägigen Problemstellungen zu erörtern und möglichst auch gemeinsam konkrete, praktikable und abgestimmte Lösungsvorschläge zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zu entwickeln.

Hierbei beschränkt die gemeinsame Kommission den Begriff elektronischer Rechtsverkehr nicht auf die Abbildung der vergangenen Kommunikation auf Papier als digitalen Prozess. Weitergehend ist das Ziel, Wege zu finden, die Digitalisierung der Justiz voranzubringen und hierdurch mehr Zeit für qualitativ hochwertige juristische Arbeit zu schaffen.

Seit mehreren Jahren ist daher eines der Themen der gemeinsamen Kommission auch eine potenzielle Automatisierung von Geschäftsprozessen, ohne einengende Beschränkung durch eine Festlegung auf Begrifflichkeiten wie Legal Tech, Künstliche Intelligenz oder algorithmische Systeme vorzunehmen.

 

Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die nächste Sitzung findet am 26. März 2024 in Berlin statt.

 

Themenvorschläge

Haben Sie Anregungen oder Themenvorschläge? Schicken Sie diese bitte an: vorschlag@edvgt.de

 

Ansprechpartner

Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission ist:

Ri’in AG Isabelle Biallaß

als zuständiges Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstags

 

Sekretär der Kommission ist:

Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
w.kuntz@makrolog.de
0163 — 758 758 9

 

Geschichte der gemeinsamen Kommission

Bereits auf dem EDV-Gerichtstag des Jahres 2003 in Saarbrücken stand das Thema „Elektronischer Rechtsverkehr“ im Mittelpunkt. Die damaligen intensiven Diskussionen zeigten, dass der elektronische Rechtsverkehr nicht isoliert bei den Gerichten eingeführt werden kann, sondern als eine Aufgabe zu begreifen ist, die Gesetzgeber, Justiz, Anwaltschaft und Notare nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigen können. Es wurde auch erkannt, dass wegen der vielfältigen Auswirkungen nicht nur in technischer Hinsicht, sondern speziell im Hinblick auf Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen diese Aufgabe alle Beteiligten noch auf lange Zeit beschäftigen wird. Die Vertreter der Anwaltschaft und der Notare zeigten schon damals – wie auch noch heute – ein großes Interesse daran, in die Gestaltung der gesamten Entwicklungen frühzeitig einbezogen zu werden.

Um ein Forum für die Bewältigung dieser Aufgabe zu schaffen, wurde am 11.03.2004 die gemeinsame Kommission „elektronischer Rechtsverkehr“ gegründet. Bereits seit ihrer Gründung geht die gemeinsame Kommission von einem weiten Verständnis des Begriffs elektronischer Rechtsverkehr aus. Ihre Bemühungen beschränkten sich nie lediglich auf das Ziel, es zu ermöglichen, Klagen und andere prozessualen Erklärungen in elektronischer Form statt auf Papier bei den Gerichten einzureichen. Ebenso wurde angestrebt, dass gerichtliche Entscheidungen und formlose Nachrichten elektronisch an die Verfahrensbeteiligten übermittelt werden können. Die Zielrichtung ging aber von Beginn an weit darüber hinaus und umfasste auch die interne elektronische Sachbehandlung (Workflow). Der elektronische Workflow sollte eine erleichterte und beschleunigte Verfahrensbearbeitung ermöglichen, da der Akteninhalt elektronisch nach völlig anderen Gesichtspunkten zusammengefasst, sortiert und systematisiert werden kann als es bei einer lediglich chronologisch geordneten Papierakte der Fall ist. Auch die elektronische Aktenführung und die elektronische Archivierung standen im Fokus der Überlegungen.

Rückblickend lässt sich sagen, dass die gemeinsame Kommission dazu beigetragen hat, viele ihrer ersten Ziele zu erreichen.

Elektronische Einreichungen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften seit dem 01.01.2018 möglich. Seit dem 01.01.2022 gilt für alle professionellen Einreicher die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs.

Bereits seit dem 01.01.2018 müssen alle professionellen Einreicher über den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar sein. Mehr und mehr Gerichte machten von der Möglichkeit der elektronischen Zustellung oder der Übersendung von formlosen Nachrichten über den elektronischen Rechtsverkehr Gebrauch. Ein Termin, an dem die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Gerichte und Staatsanwaltschaften gegenüber empfangsbereiten Personen verpflichtend wird, wurde jedoch bislang noch nicht festgesetzt.

Durch die Schaffung der sicheren Übermittlungswege des Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) und des Postfach- und Versanddienstes eines Nutzerkontos nach dem § 2 Absatz 5 OZG bei der Durchführung eines Identifizierungsverfahrens wurden weitere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, elektronisch mit dem Gericht zu kommunizieren. In der Vergangenheit wurde von den Möglichkeiten der Nutzung von De-Mail und von einer qualifizierten elektronischen Signatur nur sehr eingeschränkter Gebrauch gemacht. Die gemeinsame Kommunikation begleitet die Einführung der neuen sicheren Übermittlungswege und befasst sich mit den hierbei aufkommenden Problemen Zudem strebt die gemeinsame Kommission an, weitere Wege zu finden, um Bürgerinnen und Bürgern den elektronischen Zugang zu den Gerichten zu erleichtern. Durch die Erreichung dieses Ziels würde zugleich der Medienbruch bei den Amtsgerichten reduziert.

Die elektronische Akte wird bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bis zum 01.01.2026 eingeführt. Teil ihrer Einführung ist auch die Schaffung einer sinnvollen elektronischen Archivierung.

Die bis zum 01.01.2026 flächendeckend einzuführende vollumfängliche digitale Arbeitsweise bietet großes Potenzial, die Geschäftsprozesse der Justiz effizienter zu gestalten. Die Förderung von Ideen für eine sinnvolle interne elektronische Sachbehandlung ebenso wie die Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustausches zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Gerichten wird eine der nächsten großen Aufgaben der gemeinsamen Kommission sein. Die von Anfang an als maßgebliche Stellschraube identifizierten Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen werden somit weiterhin im Fokus der gemeinsamen Kommission bleiben.

Über die Gründung der gemeinsamen Kommission berichtete Dr. Wolfram Viefhues 2004 in der JurPC: Viefhues, Wolfram, Gemeinsame Kommission zum elektronischen Rechtsverkehr gegründet – JurPC-Web-Dok. 0177/2004.

 

  • Tagesordnungen der letzten Sitzungen (ab 2014)

Sitzungen in 2023:

Tagesordnung vom 17.02.2023

Sitzung in 2022:

Tagesordnung  vom 30.6.2022

Online-Sitzung 2021:

Tagesordnung vom 8.12.2021

Aufgrund von Corona haben in 2020 und 2021 keine Präsenzsitzungen stattgefunden.

Sitzungen in 2019:

Tagesordnung vom 30.10.2019

Tagesordnung vom 21.3.2019

Sitzungen in 2018:

Tagesordnung vom 13.11.2018

Tagesordnung vom 8.3.2018

Sitzungen in 2017:

Tagesordnung vom 21.11.2017

Tagesordnung vom 4.4.2017

Sitzungen in 2016:

Tagesordnung vom 6.12.2016

Tagesordnung vom 2.3.2016

Sitzungen in 2015:

Tagesordnung vom 15.11.2015

Tagesordnung vom 25.3.2015

Sitzungen in 2014:

Tagesordnung vom 6.11.2014

Tagesordnung vom 27.3.2014

 

Ausgewählte weitere Veranstaltungen

21.06.2021 – Praktikerforum Videoverhandlung

09.02.2021 – Praktikerforum Videoverhandlung

20.11.2020 – 3. Workshop: Besonderes elektronisches Behördenpostfach und elektronisches Empfangsbekenntnis

02.09.2020 – Praktikerforum Videoverhandlung

06.08.2020 – Praktikerforum Videoverhandlung

12.03.2020 – Workshop zu den Themen Künstliche Intelligenz (KI) in der Justiz und Legal Tech

17.01.2020 – 2. Workshop über die Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Justiz

15.05.2019 – Workshop über die Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Justiz

17.06.2019 – 2. Workshop zum elektronischen Empfangsbekenntnis bei Behörden (eEB) und zum elektronischen Behördenpostfach (BeBPo)

04.09.2018 – Workshop “Cognitive Computing für die Justiz”

30.05.2018 Workshop zum elektronischen Empfangsbekenntnis bei Behörden (eEB) und zum elektronischen Behördenpostfach (BeBPo)

31.05.2017 – 2. Workshop: EAkte in Strafverfahren

14.03.2017 – Workshop für Strafverteidiger – Überblick über die Auswirkungen die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren auf das gemeinsame Ziel, der Durchführung eines fairen Strafverfahrens