Die Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zur Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbV) begrüßt die Zielsetzung einer elektronischen Aktenübermittlung – warnt jedoch davor, dass die Fokussierung auf PDF und die fakultative Nutzu

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz vom 15. Juni 2023 über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht.