Ergonomie und Barrierefreiheit für die digitale Justiz - Was leistet die Justiz-Cloud?
Um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, planen und entwickeln der Bund und die Länder derzeit eine eigene, bundeseinheitliche Justiz-Cloud für die weitere Digitalisierung in der Justiz. Vorgesehen sind die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die die benötigten Cloud- und Netzinfrastrukturen bereitstellt sowie den Bund und die Länder bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb gemeinsamer informationstechnischer Systeme unterstützt. Hierzu gehört neben einer Entwicklungsplattform und einer Testplattform auch eine Betriebsplattform, über die zukünftige IT-Anwendungen der Justiz entwickelt und von den Gerichten und Staatsanwaltschaften bezogen werden können. Zudem kann die Anstalt mit der Steuerung von Projekten und Produkten sowie koordinierenden Tätigkeiten im Bereich der Digitalisierung der Justiz beauftragt werden.
Gleichzeitig ist die Justiz verpflichtet bei der Gestaltung und dem Betrieb der IT an den Arbeitsplätzen der Beschäftigten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die Vorgaben zu Ergonomie und Barrierefreiheit einzuhalten und umzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ergonomie und Barrierefreiheit von Beginn an bei der Planung und Konzeption, bei der Entwicklung und Qualitätssicherung sowie bei der Pilotierung und Inbetriebnahme von elektronischen Akten, IT-Fachanwendungen und sonstigen informationstechnischen Systemen für die Justiz berücksichtigt werden.
Der Arbeitskreis zur Barrierefreiheit wird deshalb die folgenden Fragen in den Blick nehmen:
• Welche Vorgaben zur Ergonomie und Barrierefreiheit sind für die Gestaltung und den Betrieb von elektronischen Akten, IT-Fachanwendungen und weiteren informationstechnischen Systemen der Justiz zu beachten? Welche Schritte und Maßnahmen sind erforderlich, um Ergonomie und Barrierefreiheit zu verwirklichen?
• Welche Aufgaben und Anforderungen für den Betrieb und die Bereitstellung der Justiz-Cloud ergeben sich aus der Verpflichtung zu Ergonomie und Barrierefreiheit?
• Wie lassen sich Ergonomie und Barrierefreiheit von Beginn an in den Aufgaben für die Justiz-Cloud verankern?
Die Verwirklichung von Ergonomie und Barrierefreiheit in einer digitalen Justiz wird nur gelingen, wenn auch die für die Justiz-Cloud zuständige Anstalt die sich daraus ergebenden Bedarfe von Anfang an in ihre Tätigkeit einbezieht.
Referent:
Richter am Finanzgericht Andreas Carstens
Der Referent ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter. Er vertritt den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. im Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik
Moderation:
Rigo Wenning, Legal counsel W3C/ERCIM, Rechtsanwalt, Mitglied im Vorstand des EDVGT
24. September 2026, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |