Aktueller Justiz-Check: - Digitalisierung der Zwangsvollstreckung - ZPO-Reform
Reformen im Zivilprozessrecht stehen seit einiger Zeit im Focus intensiver Diskussionen über die Modernisierung der Justiz. Ziel ist es, die prozessualen Abläufe von der Klageerhebung bis zur Zwangsvollstreckung in einer zunehmend digitalen Gesellschaft so auszugestalten, dass die Gerichte ihre Rolle als Dritte Gewalt effizient ausfüllen können. Von besonderer Bedeutung sind dabei medienbruchfreie Verfahrensabläufe, strukturierte und maschinenlesbare Daten, digitale Kommunikationsplattformen sowie die Möglichkeiten einer weitergehenden Automatisierung.
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das im Wesentlichen am 01.10.2026 in Kraft tritt, nimmt innerhalb dieser Entwicklung eine Scharnierfunktion ein. Es vermindert die Digitalisierungslücke zwischen dem zunehmend elektronisch geführten Erkenntnisverfahren und der noch in erheblichem Umfang papiergebundenen Zwangsvollstreckung, reduziert Medienbrüche, erweitert den elektronischen Rechtsverkehr und schafft mit der Einbeziehung strukturierter Datensätze zugleich wesentliche Grundlagen für eine künftig stärker digitalisierte Vollstreckungsinfrastruktur.
Der Arbeitskreis soll zunächst einen Überblick über den aktuellen Stand der Überlegungen zur Reform des Zivilprozessrechts und über die Neuerungen im Zwangsvollstreckungsrecht vermitteln. Beleuchtet werden diese Entwicklungen aus der Perspektive des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), des Bundes Deutscher Gerichtsvollzieher sowie der Wissenschaft. In der anschließenden Diskussion mit den Teilnehmenden des Arbeitskreises sollen die aufgeworfenen Fragen vertieft und daraus Impulse für die weitere Digitalisierung und Fortentwicklung des Zivilprozessrechts gewonnen werden.
Referierende:
Susanne Bunke, Leiterin der Abteilung Rechtspflege im BMJV
Matthias Boek, Bundesvorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes e. V.
Professor Dr. Thomas Riehm, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie an der Universität Passau.
Moderation:
Marie Luise Graf-Schlicker, Rechtsanwältin, Ministerialdirektorin a. D., Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des EDVGT
24. September 2026, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |