Bias und juristischer KI-Einsatz – Neutralität ist keine Eigenschaft von Trainingsdaten

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz gewinnt auch im juristischen Bereich zunehmend an Bedeutung. Ob bei der Recherche, der Analyse großer Datenmengen oder der Erstellung von Dokumenten: KI-Systeme können Juristinnen und Juristen effizient unterstützen. Gleichzeitig entstehen erhebliche rechtliche und methodische Herausforderungen. Künstliche Intelligenz gilt als objektiv und genau darin liegt ihr größtes Risiko für die Justiz.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, welche Bedeutung Bias bei dem Einsatz von KI durch Juristinnen und Juristen – insbesondere im gerichtlichen Verfahren – zukommt. Dieser Begriff beschreibt die Verzerrung von Ergebnissen durch fehlerhafte, einseitige oder historisch vorgeprägte Daten, Modelle oder Anwendungskontexte. Solche Verzerrungen können die Objektivität juristischer Entscheidungen beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Fehlbewertungen und Ungleichbehandlungen führen.

In dem interdisziplinär besetzten Arbeitskreis wird betrachtet, wie Bias in KI-Systemen entsteht, welche Risiken sich für den juristischen Einsatz ergeben und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Referierende:

Dr. Maria Börner, Leitung des Kompetenzcenters für KI, Westernacher Solutions

Prof. Dr. Paulina Jo Pesch, FAU Erlangen-Nürnberg

Moderation:

Isabelle Désirée Biallaß, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, Mitglied im Vorstand des EDVGT

24. September 2026,
16:00 - 17:00 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.23