KI in juristischen Prüfungen

Dass die Digitalisierung alle Lebensbereiche betrifft, ist mittlerweile ein Gemeinplatz. Allerdings lässt sich für das Prüfungswesen in den juristischen Prüfungen feststellen, dass hier ein genauerer Blick noch aussteht. Zwar existiert in einigen Bundesländern bereits die Möglichkeit, den Schwerpunktbereich, die staatliche Pflichtfachprüfung und das zweite Staatsexamen als „E-Examen“ zu absolvieren. Damit ist aber nur gemeint, dass statt einer handschriftlichen Anfertigung ein Textverarbeitungsprogramm genutzt werden darf.

Ende 2024 hat an der Universität Bielefeld die erste komplett digitalisierte Juraklausur Deutschlands stattgefunden (vgl. dazu www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/klausur-digitalisierung-jurastudium-pilot-online-gesetzbuch), bei der die Studierenden das digitale Gesetzbuch „LexMea“ (https://lexmea.de/intro) nutzen durften. Anschließend erfolgte durch KlausurenKIste (Startup aus Köln) und DeepWrite (Universität Passau) eine KI-basierte Korrektur der Klausuren. Es soll von den gewonnenen Erfahrungen berichtet werden.

In den Workflow des Prüfungswesens gehört aber auch das Prüfungsamt, das sich – um Medienbrüche zu vermeiden – ebenfalls digital aufstellen muss. Auch dieser Aspekt wird im Arbeitskreis zur Sprache kommen.

Referierende:

Raimond Röttger, (Richter am Landgericht, Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesjustizprüfungsamt

Michael Strecker, LexMea

Alexandra Elena Müller, recode.law

Prof. Dr. Marie Herberger, LL.M. Universität Bielefeld

Moderation:

Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e. V.

12. September 2025,
9:00 - 10:30 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.19