Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstages zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Zusammenfassung:

Die Stellungnahme vom 28. November 2023 begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs zur Digitalisierung der Justiz, insbesondere zur Lösung praktischer Probleme im elektronischen Rechtsverkehr und bei der Aktenführung. Es wird jedoch betont, dass alleinige Änderungen der Prozessrechtsvorschriften den Reformstau nicht auflösen können. Die Einführung der Hybridaktenführung wird unterstützt, jedoch bedauert man die Verzögerungen bei der Digitalisierung geheimhaltungsbedürftiger Akten. Auch wird vorgeschlagen, dass Bevollmächtigte Schriftstücke elektronisch übermitteln dürfen. Die Einführung einer Formfiktion für elektronisch eingereichte Schriftsätze wird befürwortet, ebenso wie die Abschaffung des Unterschriftserfordernisses bei bestimmten schriftlichen Erklärungen. Anpassungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und der Insolvenzordnung sollen die elektronische Kommunikation erleichtern. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass weitere Überlegungen zur Vereinfachung der Formvorschriften notwendig sind.