Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr

Beim elektronischen Rechtsverkehr denkt man in erster Linie an die Möglichkeit, Klagen und andere prozessualen Erklärungen in elektronischer Weise statt schriftlich auf Papier bei den Gerichten einzureichen. Ebenso sollen gerichtliche Entscheidungen und formlose Nachrichten elektronisch an die Verfahrensbeteiligten übermittelt werden können. Elektronischer Rechtsverkehr ist zunächst die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Die Zielrichtung geht aber weit darüber hinaus und umfasst auch die interne elektronische Sachbehandlung (Workflow), die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung.

Bereits auf dem EDV-Gerichtstag des Jahres 2003 in Saarbrücken stand das Thema „Elektronischer Rechtsverkehr“ im Mittelpunkt. Schon die damaligen intensiven Diskussionen auf dem EDV-Gerichtstag haben gezeigt, dass der elektronische Rechtsverkehr nicht isoliert bei den Gerichten eingeführt werden kann, sondern als eine Aufgabe zu begreifen ist, die Gesetzgeber, Justiz und Anwaltschaft nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigen können. Es wurde auch erkannt, dass wegen der vielfältigen Auswirkungen nicht nur in technischer Hinsicht, sondern speziell auf Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen diese Aufgabe alle Beteiligten noch auf lange Zeit beschäftigen wird. Auch die Anwaltschaft hat schon damals ein großes Interesse daran gezeigt, in die Gestaltung der gesamten Entwicklungen frühzeitig einbezogen zu werden.

Der EDV-Gerichtstag hat sich zur Aufgabe gesetzt mitzuhelfen, die zahlreichen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs langfristig und gemeinsam anzugehen, die einschlägigen Problemstellungen zu erörtern und möglichst auch gemeinsam konkrete, praktikable und abgestimmte Lösungsvorschläge zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zu entwickeln. Hierzu wurde am 11.03.2004 die gemeinsame Kommission „elektronischer Rechtsverkehr“ gegründet. Die Kommission besteht aus Vertretern der Anwaltschaft, der Notare, Steuerberater, der Landesjustizverwaltungen, des Bundesministeriums der Justiz und verschiedenen Praktikern von Pilotgerichten sowie Vertretern des EDV-Gerichtstags als Moderator der Sache. Die Kommission bietet eine Plattform für die gemeinsame Arbeit. Es finden zweimal jährlich regelmäßige Treffen der Kommissionsmitglieder und ausgewählter Gäste statt. Darüber hinaus wird die Kommission auch anderweitig aktiv tätig z.B. durch Initiierung von kleineren Arbeitsgruppen, Workshops oder öffentlichen Symposien.

Vorsitzender der Kommission ist als zuständiges Vorstandsmitglied des EDV-Gerichtstags Dr. Wolfram Viefhues

Sekretär der Kommission ist

Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
w.kuntz@makrolog.de
0163 — 758 758 9

  • Tagesordnungen der letzten Sitzungen (ab 2014)

Sitzungen in 2022:

Tagesordnung  vom 30.6.2022

Aufgrund von Corona haben in 2020 und 2021 keine Präsenzsitzungen stattgefunden.

Sitzungen in 2019:

Tagesordnung vom 30.10.2019

Tagesordnung vom 21.3.2019

Sitzungen in 2018:

Tagesordnung vom 13.11.2018

Tagesordnung vom 8.3.2018

Sitzungen in 2017:

Tagesordnung vom 21.11.2017

Tagesordnung vom 4.4.2017

Sitzungen in 2016:

Tagesordnung vom 6.12.2016

Tagesordnung vom 2.3.2016

Sitzungen in 2015:

Tagesordnung vom 15.11.2015

Tagesordnung vom 25.3.2015

Sitzungen in 2014:

Tagesordnung vom 6.11.2014

Tagesordnung vom 27.3.2014

  • Termin und Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die nächste Präsenzveranstaltung ist für den 17. Februar 2023 in Berlin geplant.

  • Themenvorschläge

Haben Sie Anregungen oder Themenvorschläge? Schicken Sie diese bitte an: vorschlag@edvgt.de