Justizkommunikation — Aktualisierung 06/2005
Baden-Württemberg
Bayern
Übersicht über die laufenden und geplanten Projekte
im Bereich „Elektronischer Rechtsverkehr“ auf Länderebene
(Stand: September 2004)
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Berlin
Brandenburg
Für das Finanzgericht des Landes Brandenburg steht seit September 2003 ein Elektronischer Gerichtsbriefkasten zur Verfügung, seit dem 01. Januar 2005 ist dies auch für das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Bad Freienwalde der Fall. Die Ausweitung auf sechs weitere Amtsgerichte noch im Jahr 2005 wird geprüft. Die landesrechtlichen Grundlagen bilden die RVO vom 1. August 2003 (GVBl.II/03 S.463) sowie die RVO vom 18. November 2004 (GVBl. II S.887–888).
Der Elektronischer Gerichtsbriefkasten “DocumentBeam” ermöglicht die gesicherte Einreichung signierter und unsignierte elektronischer Dokumente zum Gericht über eine einfach bedienbare und barrierefreie Web-Oberfläche, wahlweise auch mittels einer Clientanwendung. Rechtsverbindliche elektronische Zustellungen vom Gericht an die Verfahrensbeteiligten sind möglich. Am Finanzgericht des Landes Brandenburg wird darüber hinaus die Online-Akteneinsicht erprobt. Zugang zum Elektronischen Gerichtsbriefkasten Brandenburgs besteht u.a. unter www.gerichtsbriefkasten.de.
Beim elektronischen Grundbuch wird — wie in 12 weiteren Ländern — das Verfahren “SolumSTAR” eingesetzt. Das elektronische Register (Handelsregister, Partnerschafts‑, Genossenschafts- und zukünftig auch Vereinsregister) wird mit dem Programm „AUREG“ im Verbund mit drei weiteren Ländern geführt. Eine Online-Abfrage aus den genannten Registern ist derzeit noch nicht möglich, wird aber vorbereitet.
Das gerichtliche Mahnverfahren wird derzeit noch konventionell durchgeführt, die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wird bis Mitte 2006 angestrebt.
Stand Juli 2005
Bremen
Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen (06/2005)
Vorgesehen ist, im Oktober 2005 den elektronischen Rechtsverkehr mit allen Bremer Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Basis des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ — das unter anderem auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof eingesetzt wird — zu eröffnen. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Bereits seit längerem ist es möglich, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das Internet einzureichen (Verfahren „ProfiMahn“ und „Online-Mahnantrag“). Das Elektronische Grundbuch ist eingeführt; die Zugriffsberechtigten können online Einsicht nehmen. Das elektronische Handelsregister mit der Möglichkeit der Online-Einsichtnahme wird zur Zeit eingeführt. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet im Rahmen des länderübergreifenden Portals „Insolvenzverfahren Online“. Auch Zwangsversteigerungstermine sollen künftig ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden.
Hamburg
Hamburg | Justizbehörde: 040–428430 | Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgericht möglich. Eine RVO ist erlassen vgl. HmbGVBl. 2002, S. 41 (Link ist auf FG-Internetseite mit pdf-Download). Im Mahnbereich wurden die Lösungen OptiMahn und ProfiMahn zur elektronischen Antragstellung umgesetzt.Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen. Im Handelsregister ist der Online-Abruf realisiert. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet. Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de).
Nach Schaffung eines “elektronischen Gerichtspostfaches” — im bundesweiten “Justizportal” und/oder im “Hamburg-Gateway” des Landes — als allgemeiner Infrastruktur zur rechtsverbindlichen Übermittlung elektronischer Dokumente, soll der elektronische Rechtsverkehr ausgeweitet werden. Dabei bieten sich die Bereiche öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgericht) und die Register vorrangig an, weil hier am ehesten Verfahren ohne Medienbruch durchgeführt werden können. |
Hessen
Hessisches Ministerium der Justiz
Ein Projekt zur Einrichtung elektronischer Gerichtsbriefkästen in der hessischen Justiz ist aufgesetzt. Ziel ist es, 2006 in allen hessischen Gerichten elektronisch eingereichte Dokumente wirksam entgegennehmen zu können.
Ein weiteres Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist im Bereich der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten am 25.02.2005 angelaufen. Hier soll der gesamte Verfahrensablauf ausgehend von der zuständigen Bußgeldbehörde über die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten elektronisch abgewickelt werden. Die Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem wegen der Vielzahl der Beteiligten und somit benötigten Schnittstellen sehr komplex.
Im EHR sind bereits 13 von 18 zu konzentrierenden Registergerichten elektronisch umgestellt; die Umstellung wird Ende 2006 vollständig abgeschlossen sein. Seit 01.04.2005 erfolgt die elektronische Beauskunftung über das Internet. Insolvenzveröffentlichungen können über das Internet elektronisch abgerufen werden. Alle 2,6 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar. Seit 1.1.2005 wird die ALB-Schnittstelle im EGB eingeführt; Ende 2005 werden alle hessischen Amtsgerichte die Katasterdaten auf elektronischem Weg erhalten. Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa) wird mittlerweile von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.
Darüber hinaus können im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das Internet gestellt werden.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Für NRW soll die Übersicht über die Projekte zum elektronischen Rechtsverkehr
wie folgt ergänzt werden:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach soll in der Verwaltungs-
gerichtsbarkeit eingesetzt werden.
Rheinland-Pfalz
Nach erfolgreichem Abschluss des Pilotversuchs beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zum elektronischen Rechtsverkehr wurde zum 01. Juni 2005 die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet, vgl. die auf der Grundlage des § 86a Abs. 2 VwGO erlassene Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 22. Dezember 2003 (GVBl. 2004, S. 36) i.d.F. der Landesverordnung vom 7. Dezember 2004 (GVBl. 2004, S. 542). Bereits in ca. 180 Verfahren nutzen die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, in weit mehr Verfahren die Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht und der Verfahrensstandabfrage über das Internet. Durch die 2004 initiierte Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik sowie der Forschungsgruppe Verwaltungsinformatik der Universität Koblenz-Landau konnte in enger Zusammenarbeit eine effektive Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Verzahnung der gerichtsinternen Abläufe erzielt werden. Nächstes Ziel ist die Übernahme der elektronischen Verwaltungsakten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Eine Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Sozialgerichtsbarkeit des Landes ist für Oktober 2005 geplant. Nähere Informationen zum Projekt stehen auf der Website des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.justiz.rlp.de) zur Verfügung.
Das Grundbuch wird — wie in den anderen Ländern auch — mit dem Verfahren SolumSTAR elektronisch geführt. Bei den Registergerichten des Landes wird bis Ende März 2006 das Verfahren RegisSTAR eingeführt. Beim Amtsgericht Mayen — gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland — ist seit 1999 die Möglichkeit eines beleglosen Antragsverfahrens für Großgläubiger per E‑Mail eröffnet, es kommen OpenPGP-Zertifikate zur Signatur und Verschlüsselung zum Einsatz.
Sachsen
Die Sächsische Staatsregierung beabsichtigt den Aufbau einer virtuellen Poststelle im Landesnetz, über welche die gesamte elektronische Kommunikation mit den staatlichen Behörden und Gerichten des Freistaates Sachsen in Verwaltungsverfahren abgewickelt werden soll. In einem ersten Schritt sollen zeitnah ein zentrales Secure-E-Mail-Gateway und eine automatisierte Signaturprüfstelle zur Nutzung freigegeben werden, die es ermöglichen, elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Dokumente zu empfangen, zu entschlüsseln sowie auf ihre Herkunft und Echtheit zu überprüfen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz von dem Vorhaben Abstand genommen, ein Projekt zum elektronischen Rechtsverkehr mit einer eigenständigen technischen Plattform durchzuführen. Stattdessen wird unter rechtlichen und organisatorisch-technischen Gesichtspunkten geprüft, ob auch in Verfahren der Rechtspflege die elektronische Kommunikation über das zentrale Secure-E-Mail-Gateway abgewickelt werden kann. Gegebenenfalls soll der elektronische Zugang nach § 130a ZPO und den inhaltsgleichen Vorschriften der anderen Verfahrensordnungen umfassend eröffnet werden. Die Einführung einer elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung ist hingegen derzeit nicht absehbar.
Das elektronische Grundbuch nach dem System SolumSTAR ist bei allen 30 Grundbuchämtern des Freistaates Sachsen in Betrieb. Derzeit erfolgt eine Ablösung von SolumSTAR 1.2 auf SolumSTAR 2.x mit einem völlig neuen Produktionssystem, die bis Ende 2005 abgeschlossen sein soll. Seit 1996 gibt es bereits ein Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme, welches gegenwärtig auf eine Internetlösung umgestellt wird.
Die Einführung des maschinell geführten Handels‑, Partnerschafts‑, Genossenschafts- und Vereinsregisters nach dem System RegisSTAR bei den drei Registergerichten des Landes steht kurz vor dem Abschluss. Im Laufe des Jahres 2005 soll das zugehörige automatisierte Abrufverfahren zur Nutzung freigegeben werden.
Seit Februar 2005 beteiligen sich die sächsischen Insolvenzgerichte am Internetportal der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de, die Veröffentlichungen der Insolvenzverfahren in den Printmedien sind — gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen ausgenommen — weggefallen.
Zusammen mit den Landesjustizverwaltungen Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt Sachsen das Programmsystem forumSTAR. Durch forumSTAR sollen die bisher im Einsatz befindlichen Anwendungen wie bspw. SIJUS-Zivil, ZIVTEXT, STRAFTEXT etc. abgelöst werden. Das modular aufgebaute Programmsystem basiert auf einer gemeinsamen Datenbank für alle Fachmodule und benutzt eine gemeinsame Textverarbeitung. Die Pilotierung der Module Basis, Zivil, Kosten und Text ist für das I. Quartal 2006 geplant.
Sachsen-Anhalt
Die Übersicht über die Projekte zum elektronischen Rechtverkehr ist für Sachsen-Anhalt wie folgt zu aktualisieren:
Ministerium der Justiz: 0391–56701
Keine laufenden oder geplanten Projekte. Eine Rechtsverordnung wurde nicht erlassen. Die Einführung des elektronischen Grundbuchs (SolumSTAR) ist abgeschlossen, das automatisierte Abrufverfahren ist eingerichtet. Im Bereich der Registerführung wird das Verfahren RegisSTAR eingeführt. Mitte 2005 soll hier das automatisierte Abrufverfahren über das Internet pilotiert werden.
Schleswig-Holstein
ERV-Vorhaben
Im Bereich Elektronisches Grundbuch wird “Folia” eingeführt, dort wird die Ausstattung im Jahr 2006 abgeschlossen sein.
Bei der Registerautomation wurde das Pilotprojekt beim AG Kiel Juli 2004 abgeschlossen. Bis Ende 2005 sollen alle bisherigen (27) Registergerichte auf 4 zentrale Registergerichte konzentriert und automatisiert werden.
Im Bereich Mahngericht wird das elektronische Mahnverfahren “Schema” umgesetzt, die Automation läuft analog dem Projekt in Stuttgart. Seit Februar 2005 wird ProfiMahn eingesetzt. Ein Belegleseverfahren ist für 2005/2006 geplant.
Daneben gibt es den elektronischen Briefkasten im Rahmen der Registerprojekte. Ein Einsatz in den Fachgerichten und der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist derzeit nur in Planung.
Im Bereich der Ausstattung gibt es Servicearbeitsplätze der Richter, Staatsanwälte und Bediensteten, die mit den Lösungen “MEGA”, “MESTA” und “Judex” laufen.
Schleswig-Holstein nimmt am Portal “insolvenzbekanntmachungen.de” teil, das auch umgesetzt ist. Daneben gibt es ein Justizportal im Internet. Eine RVO zum Elektronischen Rechtsverkehr ist noch nicht erlassen.