Justizkommunikation — Aktualisierung 06/2005

Projekte ERV BW, Stand Juni 2005
Ein Pilotprojekt beim LG Mannheim zum elektronischen Rechtsverkehr in
Zivilsachen ist seit September 2004 aufgesetzt. Eine RVO ist erlassen (Verordnung
des Justizministeriums zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, GBl. Nr. 11 vom 10.08.2004, S. 590–592). Derzeit sind 40 Anwälte angemeldet. Signierte und unsignierte Dokumente können eingereicht werden. Die Versendung einfacher
Gerichtspost und der Zustellungen erfolgt elektronisch. Eine online-Akteneinsicht ist vorgesehen.
Im Bereich Mahnwesen wurde der Online-Mahnantrag (OptiMahn/ProfiMahn) beim Landesmahngericht in Stuttgart eingeführt. ProfiMahn ermöglicht die Erstellung eines Mahnbescheidantrags und dessen elektronische — signierte — Übermittlung für die Anwender, z.B. größere Kanzleien, die ein eigenes Programm haben. OptiMahn ist zur Nutzung durch Anwender, die nicht über ein eigenes Programm verfügen, vorgesehen.
Alle Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg sind am Internetportal „insolvenzbekanntmachungen.de“ der Länder angeschlossen.
Am 28. April 2004 hat die Grundbuchdatenzentrale Baden-Württemberg ihren Echtbetrieb aufgenommen. Die Lösung kommt in Baden-Württemberg und
Schleswig-Holstein zum Einsatz (EGB-Folia von T‑Systems). Die Einführung des
Elektronischen Grundbuchs zielt auf eine Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die Banken und die mit dem Grundbuch befassten
Fachverwaltungen. Die berechtigten Nutzer können 1,3 Mio baden-württembergische Grundbücher über das Internet einsehen.

Übersicht über die laufenden und geplanten Projekte
im Bereich „Elektronischer Rechtsverkehr“ auf Länderebene
(Stand: September 2004)

Land Zuständigkeit / Erreichbarkeit Projekte
Bayern  Justizministerium:089–559701
Das Elektronische Grundbuch (SolumSTAR) wurde
flächendeckend im Februar 2002 eingeführt und
umfasst rd. 60.000.000 Seiten. Das seit 1995 ein-
gesetzte Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme
in das Grundbuch steht seit Ende 2004 als Internet-
lösung zur Verfügung. Derzeit nutzen knapp 1200
Teilnehmer mit rund 200.000 Abrufen monatlich
diese Online-Einsicht.
Das Elektronische Handelsregister ist seit Juni 2004
flächendeckend im Einsatz; seit September 2003 ist
hier eine Online-Einsicht via Internet möglich, zur
Zeit gibt es ca. 40.000 Abrufe monatlich.
Bayern beteiligt sich mit sämtlichen Insolvenzgerich-
ten am Internetportal „insolvenzbekanntmachun-
gen.de“ der Länder. Die Gerichte sind dort ange-
schlossen; die vorhandene Web-Formularlösung
wurde durch eine in das IT-Fachverfahren der Insol-
venzgerichte integrierte Lösung ergänzt, mit der die
im Fachverfahren erzeugten Bekanntmachungstexte
automatisch über eine Schnittstelle an das Länder-
portal übermittelt werden.
Im Mahnverfahren ist das Verfahren TARWEB ein-
geführt. Es ermöglicht mit professioneller Kanzlei-
software erstellte Mahnanträge elektronisch zu ü-
bermitteln.
Hingegen ermöglicht das Projekt “Online-Mahnan-
trag” Antragstellern ohne eigene Software, Anträge
über eine Internetseite zu erstellen und entweder

auszudrucken oder, falls sie über eine entsprechen-
de Signaturkarte nebst Kartenleser verfügen, mit
qualifizierter digitaler Signatur elektronisch einzurei-
chen. Außerdem werden von potentiellen Mahnan-
tragstellern (z.B. Versicherungen) Mahnanträge
elektronisch auf Datenträgern eingereicht. Der Anteil
der insgesamt auf elektronischem Wege eingereich-
ten Mahnanträge beträgt rund 65 % und lag in den
letzten Jahren bei über 900.000 Anträgen.
Daneben findet ein Datenaustausch der Gerichte
und Staatsanwaltschaften mit der Polizei und den
zentralen Registern des Bundes, der Landesjustiz-
kasse und anderen Behörden statt.
BerlinSenatsverw. für Justiz: 030–90130
Im Mahngericht werden in Ergänzung des seit 1987 betriebenen automatisierten Mahnverfahrens die Applikationen Online-Mahnantrag und ProfiMahn zur elektronischen Antragstellung eingesetzt. Im Jahr 2000 wurde die im Rahmen einer public private partnership mit einen Investor realisierte Einführung des automatisierten Grundbuchverfahrens SolumSTAR abgeschlossen. Seitdem wird den zur Grundbucheinsicht zugelassenen Teilnehmern am Abrufverfahren die Online-Einsicht in die Berliner Grundbücher ermöglicht. Das elektronische Handelsregister (Partnerschafts- Genossenschafts- und zukünftig auch Vereinsregister) wird seit 2004 mit dem Verfahren Aureg geführt; eine Online-Abfrage aus den genannten Registern wird kurzfristig eröffnet werden. Berlin beteiligt sich mit allen Insolvenzgerichten am Internetportal “insolvenzbekanntmachungen.de” der Länder. Es sind bislang keine Rechtsverordnungen erlassen oder geplant.

Für das Finanzgericht des Landes Brandenburg steht seit September 2003 ein Elektronischer Gerichtsbriefkasten zur Verfügung, seit dem 01. Januar 2005 ist dies auch für das Land- und Amtsgericht Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Bad Freienwalde der Fall. Die Ausweitung auf sechs weitere Amtsgerichte noch im Jahr 2005 wird geprüft. Die landesrechtlichen Grundlagen bilden die RVO vom 1. August 2003 (GVBl.II/03 S.463) sowie die RVO vom 18. November 2004 (GVBl. II S.887–888).

Der Elektronischer Gerichtsbriefkasten “DocumentBeam” ermöglicht die gesicherte Einreichung signierter und unsignierte elektronischer Dokumente zum Gericht über eine einfach bedienbare und barrierefreie Web-Oberfläche, wahlweise auch mittels einer Clientanwendung. Rechtsverbindliche elektronische Zustellungen vom Gericht an die Verfahrensbeteiligten sind möglich. Am Finanzgericht des Landes Brandenburg wird darüber hinaus die Online-Akteneinsicht erprobt. Zugang zum Elektronischen Gerichtsbriefkasten Brandenburgs besteht u.a. unter www.gerichtsbriefkasten.de.

Beim elektronischen Grundbuch wird — wie in 12 weiteren Ländern — das Verfahren “SolumSTAR” eingesetzt. Das elektronische Register (Handelsregister, Partnerschafts‑, Genossenschafts- und zukünftig auch Vereinsregister) wird mit dem Programm „AUREG“ im Verbund mit drei weiteren Ländern geführt. Eine Online-Abfrage aus den genannten Registern ist derzeit noch nicht möglich, wird aber vorbereitet.

Das gerichtliche Mahnverfahren wird derzeit noch konventionell durchgeführt, die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wird bis Mitte 2006 angestrebt.

Stand Juli 2005

Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen (06/2005)

Vorgesehen ist, im Oktober 2005 den elektronischen Rechtsverkehr mit allen Bremer Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Basis des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ — das unter anderem auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof eingesetzt wird — zu eröffnen. Eine entsprechende Rechtsverordnung ist in Vorbereitung. Bereits seit längerem ist es möglich, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das Internet einzureichen (Verfahren „ProfiMahn“ und „Online-Mahnantrag“). Das Elektronische Grundbuch ist eingeführt; die Zugriffsberechtigten können online Einsicht nehmen. Das elektronische Handelsregister mit der Möglichkeit der Online-Einsichtnahme wird zur Zeit eingeführt. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet im Rahmen des länderübergreifenden Portals „Insolvenzverfahren Online“. Auch Zwangsversteigerungstermine sollen künftig ausschließlich im Internet bekannt gemacht werden.

Hamburg Justizbehörde: 040–428430 Elektronischer Rechtsverkehr im umfassenden Sinne ist zurzeit in Hamburg ausschließlich am Finanzgericht möglich. Eine RVO ist erlassen vgl. HmbGVBl. 2002, S. 41 (Link ist auf FG-Internetseite mit pdf-Download). Im Mahnbereich wurden die Lösungen OptiMahn und ProfiMahn zur elektronischen Antragstellung umgesetzt.Das Elektronische Grundbuch ist flächendeckend eingeführt. Die Zugriffsberechtigten können online Zugriff nehmen. Im Handelsregister ist der Online-Abruf realisiert. Insolvenzbekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Internet. Das hamburgische Landesrecht wurde komplett in das Internet gestellt (www.landesrecht.hamburg.de).

Nach Schaffung eines “elektronischen Gerichtspostfaches” — im bundesweiten “Justizportal” und/oder im “Hamburg-Gateway” des Landes — als allgemeiner Infrastruktur zur rechtsverbindlichen Übermittlung elektronischer Dokumente, soll der elektronische Rechtsverkehr ausgeweitet werden. Dabei bieten sich die Bereiche öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgericht) und die Register vorrangig an, weil hier am ehesten Verfahren ohne Medienbruch durchgeführt werden können.

Hessisches Ministerium der Justiz

Ein Projekt zur Einrichtung elektronischer Gerichtsbriefkästen in der hessischen Justiz ist aufgesetzt. Ziel ist es, 2006 in allen hessischen Gerichten elektronisch eingereichte Dokumente wirksam entgegennehmen zu können.

Ein weiteres Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist im Bereich der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten am 25.02.2005 angelaufen. Hier soll der gesamte Verfahrensablauf ausgehend von der zuständigen Bußgeldbehörde über die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten elektronisch abgewickelt werden. Die Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem wegen der Vielzahl der Beteiligten und somit benötigten Schnittstellen sehr komplex.

Im EHR sind bereits 13 von 18 zu konzentrierenden Registergerichten elektronisch umgestellt; die Umstellung wird Ende 2006 vollständig abgeschlossen sein. Seit 01.04.2005 erfolgt die elektronische Beauskunftung über das Internet. Insolvenzveröffentlichungen können über das Internet elektronisch abgerufen werden. Alle 2,6 Millionen Grundbücher des Landes sind elektronisch umgestellt und elektronisch beauskunftbar. Seit 1.1.2005 wird die ALB-Schnittstelle im EGB eingeführt; Ende 2005 werden alle hessischen Amtsgerichte die Katasterdaten auf elektronischem Weg erhalten. Die hessische Landesrechtsprechungsdatenbank (LaReDa) wird mittlerweile von allen Gerichtsbereichen beliefert und bietet dem Bürger kostenfrei den Abruf von Entscheidungen.

Darüber hinaus können im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens auch Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids über das Internet gestellt werden.

Niedersächsisches Justizministerium
Projekte zum Elektronischen Rechtsverkehr
Insbesondere mit Blick auf das Justizkommunikationsgesetz, wird sich die niedersächsische Justiz auch zukünftig verstärkt den Herausforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs stellen, um praktische Erfahrungen auf dem e‑Justice-Sektor sammeln zu können. Durch eine Verbreitung und Erhöhung der Anwendungsmöglichkeiten für externe Beteiligte soll der elektronische Rechtsverkehr nachhaltig gefördert und Akzeptanzschwierigkeiten überwunden werden.
Mit dem Einsatz moderner Kommunikationsmittel ist ein hoher Nutzen sowohl für die Justiz als auch für die Bürger und die anderen Verfahrensbeteiligten verbunden. Um die Rationalisierungs- und Beschleunigungspotentiale für die Justiz optimal nutzen zu können, bedarf es neben der Regelung der elektronischen Kommunikation zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten auch der Analyse und weiteren Unterstützung bzw. Automation der Abläufe in der Innenorganisation der Gerichte.
Elektronischer Rechtsverkehr in Familiensachen
Das Land Niedersachsen führte im Rahmen der Multimediainitiative Niedersachsens in Kooperation mit der Deutschen Telekom AG ein Pilotprojekt zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen durch. Gegenstand des bis zum 30.06.2005 befristeten Projektes war die Entwicklung eines Konzepts für einen elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen und dessen Erprobung bei dem Amtsgericht Westerstede. Ziel war es, den familiengerichtlichen Prozess unter Wahrung von Authentizität und Integrität ganzheitlich elektronisch abzubilden.
Seit dem 01.06.2004 ist die Möglichkeit einer rechtsverbindlichen elektronischen Außenkommunikation mit dem Amtsgericht Westerstede (Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg) eröffnet. An diesem Tag ist in Niedersachsen auf der Grundlage des § 130a Abs. 2 ZPO die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten (ElekRVVO) in Kraft getreten, die bei dem Amtsgericht Westerstede in allen Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie den hierauf gerichteten Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erlass einstweiliger Anordnungen die Einreichung elektronischer Dokumente nebst Anlagen gestattet.
Das Pilotprojekt hat die technischen Voraussetzungen für ein funktionierendes Kommunikationssystem und damit für einen rechtsverbindlichen elektronischen Austausch von Daten zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten geschaffen. Dabei ist es gelungen, die Integrität und Vertraulichkeit der zu übermittelnden Daten durch elektronische Signaturen und Verschlüsselungen sicherzustellen und die Komponenten des elektronischen Rechtsverkehrs an die eingesetzte Fachanwendung „EUREKA“ technisch anzubinden. Neben der Möglichkeit, Sendungen per E‑Mail zu übertragen, wurde in einer zweiten Stufe die elektronische Kommunikation über das OSCI-Protokoll realisiert und im Juni 2005 implementiert.
Allerdings konnte aufgrund der Verzögerungen bei der Gesetzgebung zum Justizkommunikationsgesetz die elektronische Aktenführung innerhalb der Projektlaufzeit nicht mehr erprobt werden und wird daher dem Folgeprojekt „Elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren“ vorbehalten bleiben.
Elektronischer Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren
Anknüpfend an das Pilotprojekt zum elektronischen Rechtsverkehr in Familiensachen wird sich die niedersächsische Justiz in diesem Jahr einem weiteren Betätigungsfeld — namentlich dem „Elektronischen Rechtsverkehr in Ordnungswidrigkeitenverfahren“ — stellen.
Die konzeptionellen Vorarbeiten zur Realisierung eines elektronischen Rechtsverkehrs in Straßenverkehrsordnungswidrigkeitenverfahren bei dem Amtsgericht Hannover werden durch eine im Frühjahr 2005 eingerichtete Arbeitsgruppe geleistet. Dabei wird das gesamte justizbezogene Verfahren einschließlich der Schnittstellen zu den Ordnungsbehörden betrachtet.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der Übernahme der bei der Kommune vorhandenen strukturierten und unstrukturierten Daten – unter fachlicher Einbindung der Staatsanwaltschaft – und auf der medienbruchfreien elektronischen Bearbeitung im Amtsgericht. In einem zweiten Schritt soll dann die elektronische Kommunikation mit der Anwaltschaft realisiert werden.
Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist es, die elektronische Akte (ELEKTRA) zu pilotieren. Für die Erprobung der elektronischen Aktenführung bieten sich die Ordnungswidrigkeitensachen aufgrund ihres überschaubaren Aktenumfangs und der starken Standardisierung im besonderen Maße an.
Die ersten Realisierungsschritte sollen bereits im Herbst 2005 umgesetzt werden. Die Roadmap sieht die Aufnahme des Echtbetriebs für das erste Quartal des Jahres 2006 vor.
Elektronischer Rechtsverkehr bei der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen
Es ist beabsichtigt, in der niedersächsischen Arbeits- und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit den elektronischen Rechtsverkehr zu verwirklichen. Wie bereits in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz mit dem Projekt elba.rlp der elektronische Rechtsverkehr auf EUREKA-Fach aufsetzend realisiert wurde, soll auch in Niedersachsen zunächst der elektronische Rechtsverkehr auf E‑Mail-Basis pilotiert werden. In Aussicht genommen ist dabei auch die Umsetzung der Verfahrensstandabfrage und die Akteneinsicht über das Internet. Über die Realisierung beider Vorhaben wird derzeit entschieden.

Für NRW soll die Übersicht über die Projekte zum elektronischen Rechtsverkehr
wie folgt ergänzt werden:

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach soll in der Verwaltungs-
gerichtsbarkeit eingesetzt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Pilotversuchs beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zum elektronischen Rechtsverkehr wurde zum 01. Juni 2005 die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit für den elektronischen Rechtsverkehr geöffnet, vgl. die auf der Grundlage des § 86a Abs. 2 VwGO erlassene Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 22. Dezember 2003 (GVBl. 2004, S. 36) i.d.F. der Landesverordnung vom 7. Dezember 2004 (GVBl. 2004, S. 542). Bereits in ca. 180 Verfahren nutzen die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, in weit mehr Verfahren die Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht und der Verfahrensstandabfrage über das Internet. Durch die 2004 initiierte Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik sowie der Forschungsgruppe Verwaltungsinformatik der Universität Koblenz-Landau konnte in enger Zusammenarbeit eine effektive Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Verzahnung der gerichtsinternen Abläufe erzielt werden. Nächstes Ziel ist die Übernahme der elektronischen Verwaltungsakten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Eine Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Sozialgerichtsbarkeit des Landes ist für Oktober 2005 geplant. Nähere Informationen zum Projekt stehen auf der Website des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.justiz.rlp.de) zur Verfügung.

Das Grundbuch wird — wie in den anderen Ländern auch — mit dem Verfahren SolumSTAR elektronisch geführt. Bei den Registergerichten des Landes wird bis Ende März 2006 das Verfahren RegisSTAR eingeführt. Beim Amtsgericht Mayen — gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland — ist seit 1999 die Möglichkeit eines beleglosen Antragsverfahrens für Großgläubiger per E‑Mail eröffnet, es kommen OpenPGP-Zertifikate zur Signatur und Verschlüsselung zum Einsatz.

Die Sächsische Staatsregierung beabsichtigt den Aufbau einer virtuellen Poststelle im Landesnetz, über welche die gesamte elektronische Kommunikation mit den staatlichen Behörden und Gerichten des Freistaates Sachsen in Verwaltungsverfahren abgewickelt werden soll. In einem ersten Schritt sollen zeitnah ein zentrales Secure-E-Mail-Gateway und eine automatisierte Signaturprüfstelle zur Nutzung freigegeben werden, die es ermöglichen, elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Dokumente zu empfangen, zu entschlüsseln sowie auf ihre Herkunft und Echtheit zu überprüfen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz von dem Vorhaben Abstand genommen, ein Projekt zum elektronischen Rechtsverkehr mit einer eigenständigen technischen Plattform durchzuführen. Stattdessen wird unter rechtlichen und organisatorisch-technischen Gesichtspunkten geprüft, ob auch in Verfahren der Rechtspflege die elektronische Kommunikation über das zentrale Secure-E-Mail-Gateway abgewickelt werden kann. Gegebenenfalls soll der elektronische Zugang nach § 130a ZPO und den inhaltsgleichen Vorschriften der anderen Verfahrensordnungen umfassend eröffnet werden. Die Einführung einer elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung ist hingegen derzeit nicht absehbar.

Das elektronische Grundbuch nach dem System SolumSTAR ist bei allen 30 Grundbuchämtern des Freistaates Sachsen in Betrieb. Derzeit erfolgt eine Ablösung von SolumSTAR 1.2 auf SolumSTAR 2.x mit einem völlig neuen Produktionssystem, die bis Ende 2005 abgeschlossen sein soll. Seit 1996 gibt es bereits ein Abrufverfahren mit Online-Einsichtnahme, welches gegenwärtig auf eine Internetlösung umgestellt wird.

Die Einführung des maschinell geführten Handels‑, Partnerschafts‑, Genossenschafts- und Vereinsregisters nach dem System RegisSTAR bei den drei Registergerichten des Landes steht kurz vor dem Abschluss. Im Laufe des Jahres 2005 soll das zugehörige automatisierte Abrufverfahren zur Nutzung freigegeben werden.

Seit Februar 2005 beteiligen sich die sächsischen Insolvenzgerichte am Internetportal der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de, die Veröffentlichungen der Insolvenzverfahren in den Printmedien sind — gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen ausgenommen — weggefallen.

Zusammen mit den Landesjustizverwaltungen Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt Sachsen das Programmsystem forumSTAR. Durch forumSTAR sollen die bisher im Einsatz befindlichen Anwendungen wie bspw. SIJUS-Zivil, ZIVTEXT, STRAFTEXT etc. abgelöst werden. Das modular aufgebaute Programmsystem basiert auf einer gemeinsamen Datenbank für alle Fachmodule und benutzt eine gemeinsame Textverarbeitung. Die Pilotierung der Module Basis, Zivil, Kosten und Text ist für das I. Quartal 2006 geplant.

Die Übersicht über die Projekte zum elektronischen Rechtverkehr ist für Sachsen-Anhalt wie folgt zu aktualisieren:

Ministerium der Justiz: 0391–56701

Keine laufenden oder geplanten Projekte. Eine Rechtsverordnung wurde nicht erlassen. Die Einführung des elektronischen Grundbuchs (SolumSTAR) ist abgeschlossen, das automatisierte Abrufverfahren ist eingerichtet. Im Bereich der Registerführung wird das Verfahren RegisSTAR eingeführt. Mitte 2005 soll hier das automatisierte Abrufverfahren über das Internet pilotiert werden.

ERV-Vorhaben
Im Bereich Elektronisches Grundbuch wird “Folia” eingeführt, dort wird die Ausstattung im Jahr 2006 abgeschlossen sein.

Bei der Registerautomation wurde das Pilotprojekt beim AG Kiel Juli 2004 abgeschlossen. Bis Ende 2005 sollen alle bisherigen (27) Registergerichte auf 4 zentrale Registergerichte konzentriert und automatisiert werden.

Im Bereich Mahngericht wird das elektronische Mahnverfahren “Schema” umgesetzt, die Automation läuft analog dem Projekt in Stuttgart. Seit Februar 2005 wird ProfiMahn eingesetzt. Ein Belegleseverfahren ist für 2005/2006 geplant.

Daneben gibt es den elektronischen Briefkasten im Rahmen der Registerprojekte. Ein Einsatz in den Fachgerichten und der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist derzeit nur in Planung.

Im Bereich der Ausstattung gibt es Servicearbeitsplätze der Richter, Staatsanwälte und Bediensteten, die mit den Lösungen “MEGA”, “MESTA” und “Judex” laufen.

Schleswig-Holstein nimmt am Portal “insolvenzbekanntmachungen.de” teil, das auch umgesetzt ist. Daneben gibt es ein Justizportal im Internet. Eine RVO zum Elektronischen Rechtsverkehr ist noch nicht erlassen.