Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Entwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren

In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf der BehAktÜbV sieht der Deutsche EDV-Gerichtstag die Intention, einen elektronisch weiterverarbeitbaren Austausch zwischen Behörden und Justiz zu ermöglichen, grundsätzlich als überfällig an – insbesondere angesichts der zahlreichen Institutionen und unterschiedlichen Praktiken in Justiz und Verwaltung. Kritisch wird jedoch hervorgehoben, dass der Entwurf ausschließlich elektronische Akten adressiert – etwa die Finanzverwaltung, die lediglich PDF-Repräsentate erzeugt, bleibt außen vor. Bemängelt wird zudem die Fixierung auf PDF als alleiniges Übermittlungsformat. Auch die vorgesehene Soll-Vorschrift, den Dokumenten maschinenlesbare XML-Datensätze im XJustiz-Format beizufügen, garantiert keine einheitliche Umsetzung. Da auf strukturierte Datensätze verzichtet werden kann, entstehen weitere Unsicherheiten. Der XJustiz-Standard erfüllt zudem nur Minimalanforderungen, sodass kein echter Innovationssprung erreicht wird. Schließlich wird ein erheblicher Implementierungsaufwand erwartet, da der Standard in Behörden bisher kaum genutzt wird.