Stellungnahme des Deutschen EDV-Gerichtstags zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance...

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (DGG) sowie der BMWK-DGA-Besonderen Gebührenverordnung nimmt der Deutsche EDV-Gerichtstag von einer ausführlichen inhaltlichen Bewertung Abstand. Die Begründung: Sowohl der Data-Governance-Act selbst als auch das vorgesehene nationale Gesetz zur Umsetzung entfalten keine relevante Wirkung im Bereich der Justiz. Der EDV-Gerichtstag konzentriert sich gezielt auf Themen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Digitalisierung der Justizverfahren haben. Da diese Gesetzesentwürfe keine nennenswerten Bezüge zur Modernisierung der Justizprozesse aufweisen, sieht die Institution keinen Anlass, eine Stellungnahme abzugeben. Die Beteiligung entsprechend § 47 GGO bleibt somit formal, aber ohne konkreten inhaltlichen Beitrag des EDV-Gerichtstags.