
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit begrüßt der Deutsche EDV-Gerichtstag (EDVGT) die Initiative ausdrücklich. Besonders positiv bewertet wird der Übergang von dokumenten- zu datenbasierten Prozessen, die Einführung strukturierter Datensätze im XJustiz-Format sowie die geplante Kommunikationsplattform. Kritisch angemerkt wird jedoch das Fehlen einer „Opt-out“-Möglichkeit zurück ins Regelverfahren, die unklare Regelung zu Sanktionen bei Verstößen gegen Nutzungspflichten und die Zulassung reiner Tonübertragungen statt zeitgemäßer Videoverhandlungen. Auch die vorgesehenen Evaluierungszeiträume von vier und acht Jahren erscheinen angesichts der rasanten technischen Entwicklung zu lang. Insgesamt sieht der EDVGT im Entwurf dennoch einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Zivilprozesses