
EU-Digitalstrategie: Kurswechsel auf dem Prüfstand – Cybersicherheit und digitale Identitäten in der Praxis
Im Zentrum des Rechts steht die Verantwortung für menschliches Handeln, womit untrennbar die Identität der handelnden Personen verbunden ist. Für die Justiz ist die verlässliche Feststellung von Identitäten deshalb von zentraler Bedeutung – sei es bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten oder bei der Zurechnung von Handlungen zu bestimmten Personen. In der analogen Welt erfolgt die Zuordnung und Prüfung von Identitäten durch Ausweisdokumente, Unterschriften oder Siegel. In der digitalen Welt hingegen müssen diese Funktionen durch digitale Identitäten erfüllt werden. Ohne eine zuverlässige digitale Identifizierung kann der elektronische Rechtsverkehr nicht rechtswirksam erfolgen, da unklar bliebe, wer genau als Partei auftritt oder eine Willenserklärung abgibt. Digitale Identitäten dienen somit als Gegenstück zur analogen Identitätskontrolle. Sie garantieren, dass die Person im elektronischen Rechtsverkehr tatsächlich diejenige ist, die sie vorgibt zu sein, und sorgen dafür, dass die Integrität von Erklärungen gewahrt bleibt. Folglich sind vertrauenswürdige und sichere digitale Identitäten eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Justiz den Sprung in die Digitalisierung erfolgreich und rechtssicher bewältigen kann.
In einem Impulsvortrag gibt Moritz Schneider einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen im Kontext der NIS-2-Richtlinie, der eIDAS-Verordnung sowie der geplanten EU Digital Identity Wallets. Anschließend wird Dr. Sven Bugiel einen Überblick über technische Aspekte der Authentifizierung und Attributsbestätigung geben. Sodann besteht in einem erweiterten Panel Gelegenheit zur Erörterung aktueller Herausforderungen sowie zu einer offenen Diskussion über die Konsequenzen, die sich aus digitalen Identitäten für die Justiz ergeben. Wie können Gerichte und Justizverwaltungen digitale Identitäten einsetzen? Welche Sicherheitsanforderungen sind zu beachten? Und wie lässt sich der Spagat zwischen technischer Komplexität und praktischer Anwendbarkeit meistern?
Referierende:
Moritz Schneider, Rechtsanwalt und Associate in der Digital Business Unit bei der Kanzlei reuschlaw in Saarbrücken
Dr. Sven Bugiel, Faculty am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit und Leiter der Trusted Systems Group
Moderation und Panel:
Prof. Dr. Christoph Sorge, Universität des Saarlandes und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.
Rigo Wenning, Rechtsanwalt und Legal Counsel bei W3C/ERCIM, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
Stefan Hessel, Rechtsanwalt und Salary Partner bei der Kanzlei reuschlaw in Saarbrücken, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.
11. September 2025, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |