Bedeutung und Einführungsstand der EUDI-Wallet unter besonderer Berücksichtigung der Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz

Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist ein zentrales Element der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen eIDAS-Verordnung 2.0 (EU 2024/1183). Sie ermöglicht Bürgern und Unternehmen die sichere, datensouveräne und grenzüberschreitende Nutzung digitaler Identitäten und Nachweise. Mit ihr können u. a. Identitäten nachgewiesen, Bescheinigungen gespeichert, qualifizierte elektronische Signaturen genutzt und personenbezogene Daten selektiv freigegeben werden. Unternehmen können die Wallet für Vertretungsnachweise, digitale Siegel, Behördenkommunikation und registerbasierte Nachweise verwenden. Die Wallet wird in Large Scale Pilots getestet; bis Ende 2026 sollen sie auf Grundlage von Implementing Acts der Kommission eingeführt sein. Mitgliedstaaten müssen die Wallet anbieten, ihre Nutzung bleibt jedoch freiwillig. Die Anbindung an die Justizkommunikation ist vorgesehen, aber technisch und rechtlich anspruchsvoll. Perspektivisch könnte sie bestehende Lösungen wie besondere elektronische Postfächer und das EGVP vereinfachen, etwa durch medienbruchfreie, europaweit interoperable Authentifizierung und Zustellung. Die geplante Business Wallet ergänzt die EUDI-Wallet um Funktionen für juristische Personen.

Die von der Kommissionspräsidentin im Januar 2025 vorgestellte Initiative soll B2B- und B2G-Kommunikation, Identifikation, Datenverteilung und Compliance-Prozesse digitalisieren und insbesondere KMU entlasten. Ziel ist es, die Fragmentierung nationaler Systeme interoperabel zu überwinden. Eine öffentliche Konsultation dazu endete am 12. Juni 2025. Die auf ihrer Grundlage beruhende Gesetzesinitiative zur Business Wallet wird für das 4. Quartal 2025 erwartet.

Der Arbeitskreis soll sich mit dem aktuellen Stand von EUDI-Wallet und Business Wallet insbesondere im Hinblick auf deren Einsatz in der Justizkommunikation befassen. Dazu werden folgende Experten Impuls-Statements abgeben und anschließend diskutieren:

Referierende:

Sebastian Drosselmeier, Policy Officer, DG CONNECT, Unit H4 Digital Identity and Trust

Malte Büttner, RL DB1 – Grundsatzfragen der Djgitalisierung, Künstliche Intelligenz, IT-Einsatz in der Länderjustiz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

N.N. , Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung

Dennis Hannemann, Leiter Regulatorische Strategie und Digitale Identitäten beim das Unternehmensregister als registerführende Stelle führenden Bundesanzeiger Verlag.

Dipl.-Ing. Mag. Petra Schindler-Pecoraro, österreichisches Bundesministerium für Justiz

Moderation:

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, Universität Leipzig, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.

12. September 2025,
9:00 - 10:30 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.22