
KI-Systeme in der Justiz - Taxonomie und KI-Verordnung
Die Europäische KI-Verordnung (AI Act) regelt strenge Anforderungen an sogenannten Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören unter anderem KI-Systeme, die in Hochrisiko-Bereichen verwendet werden und erhebliche Risiken, insbesondere für die Persönlichkeitsrechte Betroffener, hervorrufen. Die Justiz gehört zu den Hochrisiko-Bereichen, so dass sich für die Digitalisierung der Justiz von größter Bedeutung ist, welche der dort eingesetzten KI-Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme einzustufen sind.
Die Referenten stellen Konzept zur Bestimmung der Gefährlichkeit von KI-Systemen und, darauf basierend, eine Taxonomie zur Einstufung von KI-Systemen im Bereich der Justiz als Hochrisiko-KI-Systeme für den Bereich der Justiz vor.
Referierende:
Prof. Dr. Georg Borges, Universitätsprofessor und geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des EDVGT
Till Elborg, Geschäftsführer der SINC GmbH, Wiesbaden, einem führenden Unternehmen im Bereich eJustice mit umfangreicher Forschung im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Er berät seit dem Entwurfsstadium der KI-Verordnung zur Einstufung von KI-Systemen in der Justiz und bei Sicherheitsbehörden als Hochrisiko-KI-Systeme.
Moderation:
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, Universität Leipzig, Vorstandsmitglied des EDVGT
11. September 2025, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |