KI-Systeme in der Justiz - Taxonomie und KI-Verordnung

Die Europäische KI-Verordnung (AI Act) regelt strenge Anforderungen an sogenannten Hochrisiko-KI-Systeme. Dazu gehören unter anderem KI-Systeme, die in Hochrisiko-Bereichen verwendet werden und erhebliche Risiken, insbesondere für die Persönlichkeitsrechte Betroffener, hervorrufen. Die Justiz gehört zu den Hochrisiko-Bereichen, so dass sich für die Digitalisierung der Justiz von größter Bedeutung ist, welche der dort eingesetzten KI-Systeme als Hochrisiko-KI-Systeme einzustufen sind.

Die Referenten stellen Konzept zur Bestimmung der Gefährlichkeit von KI-Systemen und, darauf basierend, eine Taxonomie zur Einstufung von KI-Systemen im Bereich der Justiz als Hochrisiko-KI-Systeme für den Bereich der Justiz vor.

  

Referierende:

Prof. Dr. Georg Borges, Universitätsprofessor und geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V.

Till Elborg, Geschäftsführer der SINC GmbH, Wiesbaden, einem führenden Unternehmen im Bereich eJustice mit umfangreicher Forschung im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Er berät seit dem Entwurfsstadium der KI-Verordnung zur Einstufung von KI-Systemen in der Justiz und bei Sicherheitsbehörden als Hochrisiko-KI-Systeme.

Moderation:

N.N.

11. September 2025,
14:30 - 15:30 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.23