
Schnittstelle zwischen eGovernment und eJustice zum Thema Vermittlung von „KI-Kompetenz“ in Verwaltung und Justiz
Der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ zur Vereinfachung oder Verbesserung von Arbeitsprozessen und -ergebnissen ist vielerorts auch in Verwaltungen und Justiz in der Diskussion. Noch ist mehr im Werden als im Sein. Die Einsatzfelder sind auf absehbare Zeit auf Entscheidungsunterstützung oder Entscheidungsvorbereitung beschränkt und auch im Bereich der Justiz nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO (VO [EU] 2024/1689) (noch) nicht den Hochrisiko-KI-Systemen zuzuordnen. Die zum 2. Februar 2025 geltende Pflicht der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt (Art. 4 KI-VO) gilt indes für alle KI-Risikoklassen. KI-Kompetenz umfasst die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es „ermöglichen, KI-System sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“ (Art. 3 Nr. 56 KI-VO).
KI-Kompetenz ist mehr als Anwenderschulung und zielt auf einen verantwortungsvollen und -bewussten, reflektierter Einsatz der im Detail heterogenen KI-Anwendungen. Eine frühzeitige Vermittlung von KI-Kompetenz bei den in Justiz und Verwaltungen Tätigen kann hilfreich sein für einen zielgenauen Einsatz von KI-Anwendungen und deren Akzeptanz bei den Beschäftigten. Anregungen und ersten Antworten auf die Frage, welche Fähigkeiten hierfür erforderlich sind und wie diese vermittelt bzw. erworben werden können, soll neben den einführenden Kurzreferaten ein Podiumsgespräch (mit Öffnung in die Teilnehmenden des Arbeitskreises) mit den Referierenden geben.
Referierende:
Gesine Irskens (Niedersächsisches Justizministerium), die aus der Perspektive der ministerialen Justizverwaltung Eckpunkte mögliche Vermittlungsmaßnahmen und -strategien für die unterschiedlichen Funktionsgruppen innerhalb der Justiz skizzieren wird
Andree Pruin (Deutscher Landkreistag), der exemplarisch für die Verwaltung aus der Perspektive der Kommunalverwaltung und deren breitgefächerten Aufgabenspektrum und heterogenen Digitalisierungsständen Anforderungen und Ansätze vorstellen wird
Dr. Ingo Werner (VPräsLG; für IT-/Digitalisierungsfragen mitzuständiges Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes), der die Erwartungen und Ansätze der (organisierten) Richterschaft an eine die richterliche Unabhängigkeit wahrende Vermittlung von KI-Kompetenz einbringen wird.
Moderation:
Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Bundesverwaltungsrichter a.D.
12. September 2025, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |