
Zugriff auf E-Evidence in Strafverfahren - großer Wurf oder Flickenteppich?
Ab dem 18. August 2026 wird die E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543 den europäisch-transnationalen Zugriff auf elektronische Beweismittel wie Chatnachrichten, E-Mails oder Unternehmensdaten, die bei einem Diensteanbieter gespeichert sind, auf eine völlig neue Grundlage stellen. Die gesetzlichen Anpassungen, die in Deutschland zur Durchführung dieser Verordnung geplant sind, aber auch die datenschutzrechtlichen Spannungen mit den USA werfen die Frage auf, welche Auswirkungen von der E-Evidence-VO auf die Praxis zu erwarten sind, welche Konfliktlinien zu erwarten sind und inwieweit die StPO auf diese Umbrüche vorbereitet ist.
Referierende: (angefragt)
Dr. Gabriele Scherer, Referatsleiterin, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
LOStA Tomke Beddies, Leiterin des Cybercrime-Zentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Dr. Mayeul Hieramente, Strafverteidiger, EVEN Rechtsanwälte
Moderation:
Prof. Dr. Dominik Brodowski, Universität des Saarlandes, Geschäftsführender Vorstand Deutscher EDV-Gerichtstags e.V.
11. September 2025, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |