Experimentierräume im Zivilprozess – Erprobung in der Praxis mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren und der digitalen Rechtsantragstelle
Ende 2025 ist das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in Kraft getreten. Es greift das Instrument der Reallabore auf, mit dem Experimentierräume eröffnet werden, in denen innovative Technologien zeitlich befristet und unter realen Bedingungen erprobt werden. Für die Erprobung und Evaluierung neuer digitaler Technologien, Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe in der Zivilgerichtsbarkeit wurde ein neues Buch 12 in der Zivilprozessordnung (ZPO) geschaffen. Ziel ist es, im Rahmen dieser Erprobung Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung zu gewinnen.
Im Bereich der Justiz ist das Instrument der Erprobung im Rahmen von Reallaboren ein neuer Regelungsansatz. Er trägt den Erfordernissen einer agilen und nutzerzentrierten Produktentwicklung sowie den Anforderungen der heterogenen IT-Landschaft der Justiz Rechnung. Im Rahmen der Vorhaben „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ und „Digitale Rechtsantragstelle“ werden dabei sowohl Verfahrensregelungen als auch die parallel entwickelten digitalen Produkte erprobt. Dazu zählen insbesondere die Zahlungsklagen im Online-Verfahren, deren Erprobung im April 2026 in der Praxis gestartet ist, aber auch die Onlinedienste der digitalen Rechtsantragstelle (z. B. zu Beratungshilfe oder zum Erbschein).
In diesem Arbeitskreis werden das Instrument des Reallabors, das Erprobungsgesetz und der aktuelle Stand der Projekte „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ mit der „Kommunikationsplattform für zivilgerichtliche Online-Verfahren“ sowie „Digitale Rechtsantragstelle“ vorgestellt, die im Experimentierraum umgesetzt werden. Das Projektteam vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und DigitalService des Bundes zeigt außerdem, wie es im Rahmen der Erprobung daten- und evidenzbasiert Eingabesysteme für die Website service.justiz.de und ein Minimum Viable Product (MVP) für die Kommunikationsplattform entwickelt.
Referierende:
Dr. Philip Scholz, Referatsleiter Referat RC2 – Legal Tech und Zugang zum Recht; Künstliche Intelligenz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Julian Udich, Referent Referat RC2 – Legal Tech und Zugang zum Recht; Künstliche Intelligenz, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Caroline Merz, Projektleitung „Zugang zum Recht“ beim DigitalService des BundesValentin Münscher, Senior Transformation Manager beim DigitalService des Bundes
Moderation:
Isabelle Désirée Biallaß, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, Mitglied im Vorstand des EDVGT
24. September 2026, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |