US-Überwachungssoftware "Palantir": Effektive Strafverfolgung oder Gefahr für den Rechtsstaat?

Polizeiliche Analyseplattformen wie Palantir können Datenbestände zusammenführen, die zu unterschiedlichen Zwecken und auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erhoben wurden, und ermöglichen es, daraus Verbindungen und Muster zu erzeugen, die den einzelnen Beständen isoliert nicht zu entnehmen sind – auch über Personen, gegen die kein
Verdacht besteht. Hessen betreibt mit „hessenDATA” seit 2017 als erstes Bundesland ein solches System; Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen Palantir ebenfalls ein, Baden-Württemberg führt das System derzeit ein.
Die derzeitigen hessischen Verträge laufen 2027 aus; ein Wechsel auf eine europäische Lösung steht im Raum, sofern eine gleichwertige Alternative verfügbar ist. Der Bund will entsprechende Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse für BKA und Bundespolizei schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 enge Grenzen gezogen; gegen die daraufhin geschaffene hessische Neuregelung und gegen die bayerische
Rechtsgrundlage sind Verfassungsbeschwerden anhängig.

Der Arbeitskreis diskutiert nicht nur Palantir selbst: Das Unternehmen steht wegen der politischen Positionierung seines Mitgründers und Aktionärs Peter Thiel und wegen des möglichen Zugriffs US-amerikanischer Behörden in der Kritik – Stichwort digitale Souveränität. Bei der Diskussion geht es um solche Systeme auch unabhängig vom Anbieter: Neben
der verfassungsrechtlichen Kritik an einer unzureichend bestimmten Eingriffsschwelle und an der zweckändernden Weiterverarbeitung von Daten stellen sich europarechtliche Fragen – zum Datenschutzrecht für Polizei und Strafverfolgung und, beim Einsatz entsprechender Funktionen, zur KI-Verordnung.

Nach einem Kurzvortrag von Minister Prof. Dr. Roman Poseck beleuchtet Nils Bergemann, Referent beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die datenschutzrechtliche Thematik.

Anschließend diskutieren:

Prof. Dr. Roman Poseck, Hessischer Minister des Innern und für Sport

Nils Bergemann, Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Thomas Hentschel, MdL, Baden-Württemberg

Prof. Dr. Anne Paschke, Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung an der Technischen Universität Braunschweig, Mitglied im Vorstand des EDVGT

Moderation:

Dr. Jörn Erbguth, Jurist und Informatiker, Rechtsinformatik Berater, Mitglied im Vorstand des EDVGT

 

23. September 2026,
15:45 - 17:15 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.19