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Korrekte UI-Elemente – ein Schlüssel zur Barrierefreiheit

14. September 2023 | 14:30 16:00

Universität des Saarlandes, Gebäude B 4.1, Fakultätssitzungssaal, Saal 0.17

Elektronische Akten, Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und andere IT-Fachanwendungen der Justiz sind so zu gestalten, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Wesentlich für die Verwirklichung von Barrierefreiheit ist die Interoperabilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern (einschließlich Braillezeile und Sprachausgabe), Screenmagnifiern (Bildschirmlupe) und Programmen zur Steuerung über Sprachbefehle. Hierbei kommt den User-Interface-Elementen eine zentrale Rolle zu.

Der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik hat im Frühjahr 2023 die Handreichung „Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ veröffentlicht. Der Arbeitskreis zur Barrierefreiheit wird die Handreichung vorstellen und dabei schwerpunktmäßig auf die folgenden Themen eingehen:

  • Interoperabilität mit Assistenztechnologien als Voraussetzung von Barrierefreiheit

Assistive Technologien kommunizieren über eine Schnittstelle für Barrierefreiheit (Accessibility API) mit der jeweiligen IT-Anwendung. Hierzu müssen die UI-Elemente die erforderlichen Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen.

  • UI-Elemente und barrierefreie Programmierung

Die Handreichung beschreibt für jedes einzelne UI-Element (Bedien-Elemente, Eingabefelder, Auswahllisten, Tabellen, Dialog-Meldungen, …), welche Informationen zur Barrierefreiheit es enthalten muss, und erläutert, worauf bei der Programmierung zu achten ist.

  • Vorteile barrierefreier UI-Elemente

Die Vorgaben der Handreichung sind eine wichtige Grundlage für Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, für die Entwicklung und Programmierung und für die Prüfung auf Barrierefreiheit.

Die Handreichung zur barrierefreien Gestaltung von UI-Elementen schließt eine bestehende Lücke, indem sie die Anforderungen aus den Standards zur Barrierefreiheit (EN 301 549, DIN EN ISO 9241-171, …) jeweils den einzelnen UI-Elementen zuordnet. Hierdurch wird die Verwirklichung von Barrierefreiheit deutlich erleichtert. Die Handreichung sollte daher zukünftig bei keiner IT-Entwicklung fehlen.

Referent:

Richter am Finanzgericht Andreas Carstens, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter, Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik

Präsentation Andreas Carstens

Moderation:

Florian Strunk, IT-Leiter beim Hanseatischen Oberlandesgericht und der Hamburger Amtsgerichte, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.