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Datenzugriffsrechte auf fremde Akten statt Aktenübermittlung -Technisch-organisatorische Möglichkeiten und rechtliche Optionen

14. September 2023 | 14:30 16:00

Universität des Saarlandes, Geb. B 4.1, Hörsaal 0.24

Arbeitskreis Schnittstelle zwischen eJustice und eGovernment

Das Tempo steigt, in dem Justiz und Verwaltungen von der papiergebundenen auf die elektronische Aktenführung umsteigen. Dabei werden zunehmend die Daten nicht mehr auf dezentralen Servern, sondern in (verwaltungs- oder gerichtsinternen) Clouds gespeichert. Sowohl die verschiedenen Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG, SGB X, AO) als auch die Prozessordnungen der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten enthalten Regelungen zu rechtsstaatlich gebotener Akteneinsicht. Dies verändert die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Akteneinsicht in Justiz und Verwaltung. Für die Justiz ist hierfür das Akteneinsichtsportal entwickelt worden; in der Verwaltung sind die Lösungen heterogener. Ansatz ist bislang, dass für die Akteneinsicht die Daten “wandern” – von der Verwaltung zu anderen Verwaltungen, den Bürger*innen oder der Justiz, von dort – gegebenenfalls gemeinsam mit der Gerichtsakte – zum Akteneinsichtsportal und dann zur einsichtsbefugten Stelle/Person, welche die Daten herunterladen. Dies mag Datensicherheit für die Kernsysteme schaffen, produziert aber zunehmenden Aufwand – und erfordert für die Weiterverarbeitung ein gewisses Maß an Datenstandardisierung, insbesondere bei den Metadaten.

In dem Arbeitskreis sollen Notwendigkeit, Herausforderungen und Möglichkeiten ausgelotet werden, dies mittelfristig ganz oder teilweise durch (temporäre) Datenzugriffsrechte auf die zur Einsicht bereitzustellenden Akten abzulösen. Fertige Lösungen werden nicht präsentiert werden. Aufgeworfen werden neben technisch-organisatorischen Fragen, insbesondere der Datensicherheit i.w.S., auch rechtliche Fragen, insbesondere der Verantwortungsneuverteilung für die Sicherstellung des rechtlichen Gehörs.

Malte Büttner stellt Vorüberlegungen zu einer Machbarkeitsuntersuchung für eine bundeseinheitliche Justizcloud vor und zur Diskussion. Sie ist nach der Verständigung auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel am 30. März 2023 ein Schritt hin zu einem Konzept einer solchen Cloud, dass das BMJ nach der Digitalstrategie des Bundes bis zum Jahr 2026 vorlegen soll. Der Transformationsprozess wirft technische und rechtliche Fragen auf, etwa hinsichtlich des Datenschutzes, der IT-Sicherheit, der Verfügbarkeit, aber insbesondere auch des Betriebsmodells und allgemein der IT-Governance im föderalen Gefüge der Justiz.

Präsentation Malte Büttner

Steven Müller beschreibt aus Sicht des BSI die Chancen und Herausforderungen an das Cloud Paradigma als Basis für eine behördenübergreifende Datennutzung und die Konsequenzen für die Zulassung von Datenzugriffsrechten Dritter (Gerichte; Verfahrensbeteiligte). Dabei wird der Spannungsbogen aufgezeigt, der von der Sicherstellung der Datensicherheit, der Datenhoheit der aktenverwaltenden Behörde bis hin zur Vermeidung von Überwachungen der Einsichtnahmen reicht (z.B. zu Zeitpunkt und Fokus eines Zugriffs). In diesem Kontext werden schließlich Arbeitshilfen, wie der C5 Kriterienkatalog, beleuchtet.

Präsentation Steven Müller

Henning Schumacher (OLG Köln, Leiter des Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes NRW) stellt am Beispiel von NRW bestehende Rechenzentrums-Strukturen der Justiz mit Fokus auf die Infrastrukturen für den elektronischen Rechtsverkehr dar. Auf dieser Grundlagen wird eine denkbare Plattform-Alternative aus Betriebssicht skizziert; zudem beleuchtet der Referent aus seinem staatsanwaltschaftlichen Hintergrund heraus einige Fragen zum fachlichen Bedarf. Schließlich werden erste einfache Beispiele übergreifender Datennutzung der Justiz mit Externen dargestellt.

Präsentation Henning Schumacher

Referenten:

Malte Büttner, Referatsleiter, Referat „Grundsatzfragen der Digitalisierung; Künstliche Intelligenz; IT-Einsatz in der Länderjustiz“, Bundesministerium der Justiz

Steven Müller, Referat BL 13 – Informationssicherheitsberatung Standort Sachsen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn

Henning Schumacher, Ltd.StA, seit März 2023 Leiter des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes NRW beim Oberlandesgericht Köln

Moderation:

Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. und Honorarprofessor an der Universität Leipzig, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.

Dr. Astrid Schumacher, Leiterin des Fachbereichs BL 1: Informationssicherheitsberatung und Geheimschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages