Law as Code – Hybride Rechtsnormen: natursprachliche Rechtstexte und maschinenlesbarer Code

Die Digitalisierung von Rechtsnormen geht zunehmend über die digitale Bereitstellung von Gesetzestexten hinaus. Unter dem Stichwort „Law as Code“ werden Ansätze entwickelt, rechtliche Regelungen parallel zum natursprachlichen Rechtstext auch als strukturierten, maschinenlesbaren und ausführbaren Code bereitzustellen. Damit rückt die Digitalisierung stärker in den Prozess der Rechtsetzung selbst und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten für den digitalen Vollzug von rechtsregelbasierten Geschäftsprozessen in Wirtschaft und Verwaltung. Das BMDS beschreibt als Ziel ausdrücklich eine hybride Veröffentlichung von Rechtsnormen als juristischem Text und ausführbarem Code.
Der Arbeitskreis knüpft an die Diskussion über digitaltaugliche Normen und Gesetzgebungsprozesse des vergangenen Jahres an und richtet den Blick auf die Möglichkeiten und Voraussetzungen hybrider Rechtsnormen. Wie können natursprachlicher Text und maschinenlesbarer Code gemeinsam entwickelt, geprüft, geändert und versioniert werden? Welche Teile einer Norm lassen sich formalisieren, und wo bleiben Auslegung, Wertung und Ermessen unverzichtbar? Welche Bedeutung kommt dem Code im Verhältnis zum verkündeten Rechtstext zu und unter welchen Voraussetzungen könnte einer maschinenlesbaren oder ausführbaren Fassung selbst Verbindlichkeit zukommen?

Aktuelle Projekte zu Law as Code, SPARK, Rulemapping und zur Digitalisierung rechtlich determinierter Verfahren zeigen, wie solche Ansätze in Rechtsetzung, Wirtschaft, Verwaltung und Justiz praktisch erprobt werden können. Dabei stellen sich zugleich Fragen nach der Rolle von KI bei Modellierung und Umsetzung sowie nach Qualitätssicherung, Transparenz und Verantwortlichkeit. Das Projekt zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Sachsen-Anhalt bietet hierfür einen konkreten Anwendungsfall aus der Justiz.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Rechtsetzung, technische Modellierung und Rechtsanwendung künftig zusammenspielen können und welche Anforderungen sich dabei an Rechtsklarheit, Qualitätssicherung, Transparenz, demokratische Legitimation und rechtliche Verantwortlichkeit stellen.


Referierende:

Matthias Schmid, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Sonderaufgabe Law as Code, legistische Konzepte

Dr. Konstantin Branovitskiy, Forschungsgruppenleiter, LegalTech Lab, European Center of Just Transition Research and Impact-Driven Transfer, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Prof. Dr. Heribert Anzinger, Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Digitalisierung des Rechts, Universität Ulm, Mitglied im Vorstand des EDVGT

Diskussionsbeiträge und Moderation:

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt und Honorarprofessor für IT-Recht, insbesondere E-Government und E-Justice an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, Mitglied im Vorstand des EDVGT

Marie Luise Graf-Schlicker, Rechtsanwältin, Ministerialdirektorin im Bundesministerium der Justiz a.D., Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des EDVGT

25. September 2026,
11:00 - 12:30 Uhr

Arbeitskreis

Universität des Saarlandes,
Geb. B 4.1, HS 0.22