Von der Gegenwart in die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs mit der EUDI-Wallet
Die Einführung der EU Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) bildet einen wichtigen Meilenstein für sichere digitale Identitäten in Europa. Ab Januar 2027 sollen allen Menschen in Europa mit der EUDI-Wallet grenzüberschreitend nutzbare sichere elektronische Identitäten zur Anmeldung bei öffentlichen und privaten Diensten zur Verfügung stehen. Die EUDI-Wallet kann bequem und einfach vom Smartphone genutzt werden. Die EUDI-Wallet, auch europäische Brieftaschen für die Digitale Identität genannt, kann verschiedene Attribute, beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer, umfassen. Im Laufe des Jahres 2027 wird die EUDI-Wallet um die Möglichkeit, qualifizierte elektronische Signaturen zu erstellen, ergänzt.
Im Moment befindet sich der Entwurf einer Verordnung zu einer europäischen Business Wallet (EB-Wallet) im europäischen Trilog, mit einer Verabschiedung wird zum Jahresende gerechnet. Die EB-Wallet soll die EUDI-Wallet ergänzen und insbesondere Funktionen umfassen, die für Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. So sollen mit der EB-Wallet sichere elektronische Geschäftsprozesse abgebildet werden können.
Der elektronische Rechtsverkehr ist heute geprägt durch das EGVP und die daran angeschlossenen sicheren elektronischen Postfächer. Die Entwicklung hat zu einem Wildwuchs geführt, manche Menschen müssen zwei oder mehr Postfächer verwalten. Zudem ist die proprietäre Struktur kaum in der Lage, zu vertretbaren Kosten auf dem aktuellen Stand von Bedienungsfreundlichkeit und Komfort zu sein, und ist auch nur bedingt für den grenzüberschreitenden elektronischen Rechtsverkehr geeignet. Die Rechtsprechung zeigt auch die Anfälligkeit für Bedienungsfehler, jeweils mit gravierenden Folgen für die rechtssuchenden Bürger.
Die Referenten werden zeigen, welche innovativen Anwendungsmöglichkeiten die EUDI-Wallet und künftig die EB-Wallet für Behörden, Gerichte und Anwaltschaft bieten und wie sich dadurch die Zukunft des elektronischen Rechtsverkehrs entwickeln kann.
Referierende:
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Staatssekretär a.D. und Honorarprofessor an der Universität Leipzig, Mitglied im Vorstand des EDVGT
Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und zertifizierter QVM-Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR, Lehrbeauftragter Universität Frankfurt am Main, Universität Mainz, Mitglied im Vorstand des EDVGT
24. September 2026, | Arbeitskreis | Universität des Saarlandes, |