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Anpassungserfordernisse nach Verabschiedung der geplanten EU-Verordnung zur Festlegung von Normen für die digitale Kommunikation in Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen
15. September | 9:00 – 10:30
Die vorgeschlagene Verordnung sieht eine obligatorische Nutzung des digitalen Kanals für die gesamte grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in der Union und für den Datenaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden vor. Die Prozessparteien erhalten eine fakultative grenzüberschreitende Möglichkeit zur digitalen Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten an die Gerichte. Nun ist das europäische Gesetzgebungsverfahren in die finale Phase eingetreten, so dass der nationale Anpassungsbedarf zu klären ist
Referenten:
Carl Gösta Petri, Deputy Head of Unit, DG Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Unit JUST.B.3, Europäische Kommission, (online)
Malte Büttner, Referatsleiter, Referat „Grundsatzfragen der Digitalisierung; Künstliche Intelligenz; IT-Einsatz in der Länderjustiz“, Bundesministerium der Justiz
Dr. Tim Holthaus, E-Justiz Koordinierungsstelle Europa (EKE), (Referat IT 2), Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Schneider Konsulent in der Abteilung Rechtsinformatik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bundesministerium für Justiz Österreich
Präsentation Dr. Martin Schneider
Moderation:
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Bernhardt IT-Management Consulting GmbH, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.