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Die Zukunft der elektronischen Signatur zwischen Quantencomputer und eIDAS-Revision

14. September 2023 | 14:30 16:00

Elektronische Signaturen, elektronische Identifizierungssysteme und Vertrauensdienste werden auf europäischer Ebene durch die eIDAS-Verordnung geregelt, die somit auch eine wesentliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr darstellt. Der Arbeitskreis berichtet über aktuelle rechtliche, politische und technische Entwicklungen in diesem Kontext. So wird die eIDAS-Verordnung überarbeitet, das Trilog-Verfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Anwendungsmöglichkeiten werden in mehreren “Large Scale Pilots” länderübergreifend erprobt. Ein solches großangelegtes Pilotprojekt ist das französisch-deutsch geführte Konsortium POTENTIAL, mit dem die Anwendung einer “European Digital Identity Wallet” (EUDI-Wallet) grenzüberschreitend erprobt werden soll. Auf der technischen Seite droht der rasche Fortschritt bei der Konstruktion von Quantencomputern, die meisten aktuell verbreiteten digitalen Signaturverfahren obsolet werden zu lassen.

Referenten:

Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt, Mitglied des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages e. V., Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der davit – AG IT-Recht im Deutschen Anwaltverein und im Ausschuss elektronischer Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins

Prof. Dr. Christoph Sorge, Universitätsprofessor, Institut für Rechtsinformatik sowie kooptierter Professor der Fachrichtung Informatik, Universität des Saarlandes, Mitglied des Vorstandes des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.

Dr. André Kudra, Mitinhaber und CIO der esatus AG sowie Vorstandsmitglied des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V., Langen (Frankfurt am Main)

Präsentation Dr. André Kudra

Moderation:

Dr. Jörn Erbguth, Dipl.-Inf. und Jurist , Rechtsinformatik-Berater, Lehrbeauftragter an verschiedenen Schweizer Universitäten, Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V.