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Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Bilderkennung in der Strafrechtspflege

15. September 2022 @ 15:00 16:30

Hörsaal 0.19, Geb. B 4.1, Universität des Saarlandes

Deutschland

Datenträger, auf denen kinder- oder jugendpornografische Inhalte vermutet werden, müssen möglichst schnell ausgewertet werden. Die bislang praktizierte, manuelle Auswertung der Datenträger durch Ermittlerinnen und Ermittler ist ressourcenaufwendig und für diese psychisch sehr belastend. Um eine erste Einschätzung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz beliebig großer Mengen an Bilddateien zu erhalten und hierdurch die Arbeit der Ermittlerinnen und Ermittler zu beschleunigen und zu erleichtern, hat ein vom Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. gefördertes Forschungsprojekt den Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in Gestalt maschinellen Lernens zur Bilderkennung in der Strafrechtspflege erforscht. Die von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) in Kooperation mit der Universität des Saarlandes und der Microsoft Deutschland GmbH erzielten Forschungsergebnisse werden im Rahmen dieses Workshops vorgestellt, ebenso das von der T3K-Forensics GmbH bereitgestellte Produktivsystem. Außerdem sollen konkrete Einsatzszenarien im Echtbetrieb vorgestellt und diskutiert werden.

Referent*innen:

Jörg Bartholomy, Microsoft Deutschland GmbH

Leitender Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW)

Felix Klier, T3K-Forensics GmbH

Professor Dr. Christoph Sorge, Universität des Saarlandes

Martina Tschapka, T3K-Forensics GmbH

Einführung und Moderation:

Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), Universität des Saarlandes