Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik

Mit dem “Dieter Meur­er Preis Rechtsin­for­matik” erin­nern die juris GmbH und der Deutsche EDV-Gericht­stag an die Ver­di­en­ste von Dieter Meur­er († 2000) um die Rechtsinformatik.

Der Preis wird jährlich im Rah­men des EDV-Gericht­stags verliehen.

Auss­chrei­bung Dieter Meur­er Preis Rechtsinformatik

Preisträger Dieter Meur­er Preis Rechtsinformatik

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Mit fre­undlich­er Genehmi­gung des De Gruyter Ver­lages über Dieter Meurer

aus dem Vor­wort der Gedächt­niss­chrift für Dieter Meur­er, Eva Graul, Ger­hard Wolf (Hg.): Gedächt­niss­chrift für Dieter Meur­er, Berlin: De Gruyter 2002; S. XIII

« Geboren wurde Dieter Meur­er am 11.8.1943 in Heimer­sheim an der Ahr als einziges Kind des Kauf­manns Adolf Meur­er und sein­er Ehe­frau Eri­ka. Seine Schul­bil­dung erhielt er in Köln, wo er 1964 das Abitur machte. Ab dem Som­merse­mes­ter 1964 studierte er Rechtswis­senschaften an der Uni­ver­sität zu Köln, wo er im Juni 1968 das erste juris­tis­che Staat­sex­a­m­en ablegte. Noch während sein­er Stu­dien­zeit wurde der bekan­nte Strafrecht­slehrer Richard Lange auf Meur­er aufmerk­sam und stellte ihn nach dem ersten Staat­sex­a­m­en zunächst als wis­senschaftliche Hil­f­skraft und dann als wis­senschaftlichen Assis­ten­ten am Krim­i­nal­wis­senschaftlichen Insti­tut der Uni­ver­sität zu Köln ein. Und ohne dass er es recht bemerk­te, lenk­te ihn sein akademis­ch­er Lehrer Richard Lange behut­sam zur Hochschullehrerlauf­bahn hin. Im Novem­ber 1969 trat Meur­er seinen Ref­er­en­dar­d­i­enst im OLG-Bezirk Köln an, den er teil­weise par­al­lel zu sein­er Tätigkeit als wis­senschaftliche Hil­f­skraft Richard Langes ver­sah und im Jan­u­ar 1973 mit dem zweit­en juris­tis­chen Staat­sex­a­m­en abschloss. Während der Ref­er­en­darzeit stellte er seine Dis­ser­ta­tion über das The­ma „Fik­tion und Stra­furteil“ fer­tig und wurde im Dezem­ber 1971 pro­moviert. Auch nach seinem zweit­en Staat­sex­a­m­en war er weit­er als wis­senschaftlich­er Assis­tent am Krim­i­nal­wis­senschaftlichen Insti­tut in Köln tätig, zunächst bei Richard Lange und nach dessen Emer­i­tierung im Jahre 1974 bei dessen Nach­fol­ger Hans Joachim Hirsch. Dort habil­i­tierte er sich im Juni 1978 mit der (unveröf­fentlicht­en) Mono­gra­phie „Sys­tem­a­tis­che Stu­di­en zum Prinzip der freien Beweiswürdi­gung im Straf­prozeß“ für die Fäch­er Strafrecht, Straf­prozess­recht, Recht­s­the­o­rie und Krim­i­nolo­gie. Bere­its kurz darauf, näm­lich im Feb­ru­ar 1979, erhielt Meur­er den Ruf auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Straf­prozess­recht und Recht­sphiloso­phie an der Philipps-Uni­ver­sität Mar­burg, der er trotz eines ehren­vollen Rufs im Jahre 1985 an die Freie Uni­ver­sität Berlin treu blieb. Der Bezug zur juris­tis­chen Prax­is war Meur­er sehr wichtig, weshalb er zunächst von 1982 bis 1991 im zweit­en Haup­tamt als Revi­sion­srichter am OLG Frankfurt/Main tätig war. Dann drängte es ihn in die Tat­sachenin­stanz, und so wech­selte er 1991 an das Landgericht Mar­burg, wo er bis zu seinem Tod im zweit­en Haup­tamt als Vor­sitzen­der Richter ein­er Großen Strafkam­mer (Wirtschaftsstrafkam­mer) tätig war. Wenige Wochen vor seinem Tod wurde er zur Wahl eines Richters am Bun­des­gericht­shof vorgeschla­gen. Aber auch in Wis­senschaft, Lehre, Forschung und Selb­stver­wal­tung war Meur­er über­aus engagiert. Die Ergeb­nisse seines wis­senschaftlichen Arbeit­ens hat er in ein­er großen Zahl von Beiträ­gen auf dem Gebi­et des Strafrechts und Straf­prozess­rechts pub­liziert. Außer­dem hat er fast vierzig Jahre Dok­torar­beit­en und zwei Habil­i­ta­tio­nen (Ger­hard Wolf und Eva Graul) betreut. Auch als Lehrer war Meur­er sehr beliebt; seine Vor­lesun­gen waren nicht nur wegen der zahlre­ichen Verknüp­fun­gen, die er mit­tels sein­er umfan­gre­ichen All­ge­mein­bil­dung her­stellte, sehr inter­es­sant, son­dern wur­den immer auch durch espritre­iche Pointen aufge­lock­ert. Zudem hat er zahlre­iche stu­den­tis­che Exkur­sio­nen durchge­führt, die so beliebt waren, dass stets auch eine große Anzahl „Ehe­ma­liger“ teil­nahm. Auf­grund seines organ­isatorischen Tal­ents, seines Engage­ments und sein­er Fähigkeit, andere zu begeis­tern, ist es Meur­er gelun­gen, die Forschungsstellen Rechtsin­for­matik, Phar­marecht und Finanz­di­en­stleis­tungsrecht zu grün­den und zahlre­iche Drittmit­tel einzuwer­ben. So wur­den von der Deutschen Forschungs­ge­mein­schaft u.a. die inter­diszi­plinären Pro­jek­te „Das Wieder­erken­nen von Per­so­n­en“ und NS-Jus­tiz in Hes­sen“ gefördert, und die Volk­swa­gen­s­tiftung hat im Novem­ber 1999 Sach­bei­hil­fen zu dem Pro­jekt „NS-Jus­tiz in Öster­re­ich“ bere­it­gestellt (im Rah­men dieses Pro­jek­ts ging die let­zte von Meur­er ver­anstal­tete Exkur­sion im März 2000 nach Wien). Außer­dem gelang es ihm, die Dr.-Reinfried-Pohl-Stiftung und die Erich-Schulze-Stiftung zu gewin­nen, die satzungs­gemäß die Philipps-Uni­ver­sität Mar­burg fördern. Schließlich war Meur­er auch in der Selb­stver­wal­tung stets präsent. Zweimal war er Dekan, über zehn Jahre gehörte er dem Kon­vent der Philipps-Uni­ver­sität als Lis­ten­führer der Hochschu­lu­nion an und war Mit­glied in ver­schiede­nen Ständi­gen Auss­chüssen; als Vor­sitzen­der des Lan­desver­ban­des Hes­sen im Deutschen Hochschul­ver­band ver­trat er lange Jahre hin­durch die Inter­essen sein­er Kollegen.»