Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr

Beim elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehr denkt man in erster Lin­ie an die Möglichkeit, Kla­gen und andere prozes­sualen Erk­lärun­gen in elek­tro­n­is­ch­er Weise statt schriftlich auf Papi­er bei den Gericht­en einzure­ichen. Eben­so sollen gerichtliche Entschei­dun­gen und form­lose Nachricht­en elek­tro­n­isch an die Ver­fahrens­beteiligten über­mit­telt wer­den kön­nen. Elek­tro­n­is­ch­er Rechtsverkehr ist zunächst die rechtsverbindliche elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion zwis­chen Ver­fahrens­beteiligten und den Gericht­en. Die Ziel­rich­tung geht aber weit darüber hin­aus und umfasst auch die interne elek­tro­n­is­che Sach­be­hand­lung (Work­flow), die elek­tro­n­is­che Akten­führung bis hin zur elek­tro­n­is­chen Archivierung.

Bere­its auf dem EDV-Gericht­stag des Jahres 2003 in Saar­brück­en stand das The­ma „Elek­tro­n­is­ch­er Rechtsverkehr“ im Mit­telpunkt. Schon die dama­li­gen inten­siv­en Diskus­sio­nen auf dem EDV-Gericht­stag haben gezeigt, dass der elek­tro­n­is­che Rechtsverkehr nicht isoliert bei den Gericht­en einge­führt wer­den kann, son­dern als eine Auf­gabe zu begreifen ist, die Geset­zge­ber, Jus­tiz und Anwaltschaft nur durch gemein­same Anstren­gun­gen bewälti­gen kön­nen. Es wurde auch erkan­nt, dass wegen der vielfälti­gen Auswirkun­gen nicht nur in tech­nis­ch­er Hin­sicht, son­dern speziell auf Arbeitsabläufe und Organ­i­sa­tion­sstruk­turen diese Auf­gabe alle Beteiligten noch auf lange Zeit beschäfti­gen wird. Auch die Anwaltschaft hat schon damals ein großes Inter­esse daran gezeigt, in die Gestal­tung der gesamten Entwick­lun­gen frühzeit­ig ein­be­zo­gen zu werden.

Der EDV-Gericht­stag hat sich zur Auf­gabe geset­zt mitzuhelfen, die zahlre­ichen Fra­gen des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs langfristig und gemein­sam anzuge­hen, die ein­schlägi­gen Prob­lem­stel­lun­gen zu erörtern und möglichst auch gemein­sam konkrete, prak­tik­able und abges­timmte Lösungsvorschläge zur Förderung des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs zu entwick­eln. Hierzu wurde am 11.03.2004 die gemein­same Kom­mis­sion „elek­tro­n­is­ch­er Rechtsverkehr“ gegrün­det. Die Kom­mis­sion beste­ht aus Vertretern der Anwaltschaft, der Notare, Steuer­ber­ater, der Lan­desjus­tizver­wal­tun­gen, des Bun­desmin­is­teri­ums der Jus­tiz und ver­schiede­nen Prak­tik­ern von Pilot­gericht­en sowie Vertretern des EDV-Gericht­stags als Mod­er­a­tor der Sache. Die Kom­mis­sion bietet eine Plat­tform für die gemein­same Arbeit. Es find­en zweimal jährlich regelmäßige Tre­f­fen der Kom­mis­sion­s­mit­glieder und aus­gewählter Gäste statt. Darüber hin­aus wird die Kom­mis­sion auch ander­weit­ig aktiv tätig z.B. durch Ini­ti­ierung von kleineren Arbeits­grup­pen, Work­shops oder öffentlichen Symposien.

Vor­sitzen­der der Kom­mis­sion ist als zuständi­ges Vor­standsmit­glied des EDV-Gericht­stags Dr. Wol­fram Viefhues

Sekretär der Kom­mis­sion ist

Recht­san­walt Wolf­gang Kuntz
w.kuntz@makrolog.de
0163 — 758 758 9

  • Tage­sor­d­nun­gen der let­zten Sitzungen

Endgültige Tage­sor­d­nung 21.3.2019

Endgültige Tage­sor­d­nung 13.11.2018

Endgültige Tage­sor­d­nung 08.03.2018

Endgültige Tage­sor­d­nung 22.11.2017

Endgültige Tage­sor­d­nung 06.12.2016

Endgültige Tage­sor­d­nung 02.03.2016

Endgültige Tage­sor­d­nung 15.11.2015

Endgültige Tage­sor­d­nung 25.03.2015

Endgültige Tage­sor­d­nung 06.11.2014

Endgültige Tage­sor­d­nung 27.03.2014

  • Ter­min und Tage­sor­d­nung der näch­sten Sitzung

Der Ter­min für die näch­ste Präsen­zsitzung ist geplant für Don­ner­stag, 30. Juni 2022 in Berlin

  • The­men­vorschläge

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