Newsletter 06/21
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Liebe Vereinsmitglieder,
der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. feiert in diesem Jahr vom 22. – 24. September 2021 sein 30-jähriges Jubiläum. Wir hoffen, dass wir zu diesem besonderen Anlass ein spannendes Programm auflegen konnten.
Unter dem Motto „Mensch oder Maschine – Wer prägt die Zukunft der Rechtsanwendung?“ werden die Themenschwerpunkte in diesem Jahr unter anderem sein:
- Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in der Justiz
- Die besonderen elektronischen Postfächer
- E‑Justice in Europa
- IT-Sicherheit bei Gerichten
- Videoverhandlungen in Gerichtsverfahren
- Legal Tech in der Anwaltschaft
- Schnittstelle zwischen E‑Government und E‑Justice: Die Pandemie als Digitalisierungsschub in Justiz und Verwaltung?
- Praktikerforum elektronische Kommunikation und eAkte im Alltag
- Gerichtsprozesse der Zukunft
- IT-Sicherheit in der Justiz
- Barrierefreiheit und sichere elektronische Identitäten
In weiteren Vorträgen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz informieren die Bundesländer über den derzeitigen Stand der Umsetzung von E‑Justice und IT-Projekten in der Justiz.
Den Auftakt bildet am Mittwochnachmittag die von Prof. Dr. Christoph Sorge organisierte Veranstaltung zum Thema IT-Sicherheit.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist derzeit noch unklar, ob der EDV-Gerichtstag im September als virtuelle Veranstaltung oder als Hybrid-Veranstaltung stattfindet.
Wir halten Sie über den aktuellen Stand der Planungen auf dem Laufenden.
Weitere Informationen: https://www.edvgt.de/
Mitgliederversammlung des Deutschen EDV-Gerichtstages e. V.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen EDV-Gerichtstages findet anlässlich des 30. EDV-Gerichtstages am Donnerstag, 23. September 2021, 17.00 Uhr, statt. Die Tagesordnung und die ordentliche Einladung mit den Anmeldeinformationen erhalten Sie mit der Einladung zum EDV-Gerichtstag 2021.
Veranstaltungen: Viertes virtuelles Treffen des „EDVGT-Praktikerforums Videoverhandlung“ am Montag, 21. Juni 2021, 15:00 Uhr
Der bisherige Erfahrungsaustausch hat deutlich gemacht, dass die Möglichkeiten elektronisch geführter Gerichtsverfahren zügig weiter ausgebaut werden müssen, um Bürgerinnen und Bürgern trotz der andauernden Pandemie ihren angemessenen Rechtsschutz weiterhin zu gewährleisten.
Wir können davon ausgehen, dass auch unsere zukünftigen Diskussionen spannend bleiben. Wir freuen uns auf unseren nächsten Austausch der Erfahrungen aus der Praxis.
Anmeldungen werden per E‑Mail unter edvgt@jura.uni-sb.de entgegengenommen.
Weitere Informationen: https://www.edvgt.de/veranstaltung/edvgt-praktikerforum-videoverhandlung/
Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. als Kooperationspartner in Forschungsprojekten
Gemeinsam mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, der Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime der Staatsanwaltschaft, Microsoft und der Universität des Saarlandes hat der Deutsche EDV-Gerichtstag ein Forschungsprojekt zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch unterstützt. Ziel des Projektes war es, den Einsatz von maschinellen Lernverfahren zur Erkennung kinderpornographischer Inhalte weiter zu analysieren und rechtskonform zu gestalten. Mit Hilfe der Unterstützung von KI können zukünftig große Datenmengen analysiert und schnell rechtssichere Beweise gesichert werden. Vor wenigen Tagen wurden die Projektergebnisse in einer Pressekonferenz des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Zum Stream der Pressekonferenz vom 25. Mai 2021: https://www.youtube.com/watch?v=pcXRXPkjo6M
„Elektronischer (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft“
Ein Team aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft beschäftigt sich unter der Leitung von Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln mit rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen von Digitalisierungsprozessen im Gerichtssaal der Zukunft. Dazu entsteht in Köln der erste deutsche „elektronische Strafgerichtssaal“. Projektpartner ist unter anderem der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V.
Weitere Informationen: https://e‑court.jura.uni-koeln.de/ueber-das-forschungsprojekt
Stellungnahmen
Stellungnahme: Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches — Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten
Wenige Themen werden gegenwärtig so intensiv diskutiert wie Hass und Hetze im Internet.
Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. hat zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten Stellung genommen.
Die Verbreitung von Adressdaten und persönlichen Informationen von Personen im Internet zum Zwecke der Einschüchterung und subtilen Bedrohung von Personen – sogenannte Feindeslisten – soll zukünftig strafbar sein.
Der Verein begrüßt die Intention des Gesetzentwurfs, den strafrechtlichen Schutz vor Feindeslisten zu verbessern. Der EDV-Gerichtstag fordert in seiner Stellungnahme unter anderem zunächst eine Evaluation der Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität abzuwarten.
Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des E‑Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors, Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden nach § 47 GGO
Die Bundesregierung hat am 10. Februar 2021 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E‑Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors beschlossen. Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung, die Bereitstellung offener Daten zu erweitern und einige Ausnahmetatbestände abzuschaffen. Ferner sollen die Behörden des Bundes dazu verpflichtet werden, unbearbeitete Daten, die sie zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auftrag haben erheben lassen, in maschinenlesbarer Form zum Datenabruf über die öffentlich zugänglichen Netze bereitzustellen. Der Bund regelt insoweit nur die Open-Data-Grundsätze für die in seiner Kompetenz stehenden Bundesbehörden. Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. sieht allerdings in der Bundesregelung auch eine Chance, die Länder zu ähnlichen, effizienteren Open-Data-Regelungen in der Landesverwaltung zu animieren.
Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten möchte der Gesetzgeber die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteurinnen und Akteuren vereinfachen, um eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation mit den Gerichten auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Seit vielen Jahren wird diese Entwicklung vom Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. begleitet. In seiner Stellungnahme begrüßt der Verein, dass die Bundesregierung den nicht vertretenen Parteien die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen will. Insbesondere der elektronische Rückverkehr war bisher für diese fast nicht (mehr) möglich (von der kaum genutzten DE-Mail-Kommunikation abgesehen). Es bedarf dringend eines komfortabel nutzbaren elektronischen Weges. Ein solcher einfacher und leicht zu bedienender Zugang könnte die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Amtsgerichten, den Arbeitsgerichten und den Sozialgerichten, wo besonders häufig Naturalparteien an Verfahren beteiligt sind, maßgeblich fördern. Ebenso ist zu begrüßen, dass die Einrichtung eines eBO-Postfachs auch Organisationen und vor allem Unternehmen jeglicher Art möglich sein soll.
Zur Stellungnahme: https://www.edvgt.de/stellungnahme-referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-ausbau-des-elektronischen-rechtsverkehrs-mit-den-gerichten/
Sitzung der Gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr
Die Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr musste leider seit ihrer letzten Sitzung am 30.10.2019 pausieren. Wir haben davon Abstand genommen, diese Zusammentreffen mit ihrer besonderen Art in Form von Videokonferenzen durchzuführen. Nachdem jetzt durchaus „Licht am Ende des Pandemie-Tunnels“ zu erkennen ist, ist beabsichtigt, möglichst im November 2021 wieder eine Präsenzveranstaltung in der gewohnten Art in Berlin durchzuführen. Sobald sich hier ein genauer Termin abzeichnet, werden wir darüber informieren.