Newsletter 06/21

Newslet­ter als PDF-Doku­ment

Liebe Vere­ins­mit­glieder,

der Deutsche EDV-Gericht­stag e.V. feiert in diesem Jahr vom 22. – 24. Sep­tem­ber 2021 sein 30-jähriges Jubiläum. Wir hof­fen, dass wir zu diesem beson­deren Anlass ein span­nen­des Pro­gramm aufle­gen konnten.

Unter dem Mot­to „Men­sch oder Mas­chine – Wer prägt die Zukun­ft der Recht­san­wen­dung?“ wer­den die The­men­schw­er­punk­te in diesem Jahr unter anderem sein:

  • Ein­satzmöglichkeit­en von Kün­stlich­er Intel­li­genz in der Justiz
  • Die beson­deren elek­tro­n­is­chen Postfächer
  • E‑Justice in Europa
  • IT-Sicher­heit bei Gerichten
  • Videover­hand­lun­gen in Gerichtsverfahren
  • Legal Tech in der Anwaltschaft
  • Schnittstelle zwis­chen E‑Government und E‑Justice: Die Pan­demie als Dig­i­tal­isierungss­chub in Jus­tiz und Verwaltung?
  • Prak­tik­er­fo­rum elek­tro­n­is­che Kom­mu­nika­tion und eAk­te im Alltag
  • Gericht­sprozesse der Zukunft
  • IT-Sicher­heit in der Justiz
  • Bar­ri­ere­frei­heit und sichere elek­tro­n­is­che Identitäten

In weit­eren Vorträ­gen der Bund-Län­der-Kom­mis­sion für Infor­ma­tion­stech­nik in der Jus­tiz informieren die Bun­deslän­der über den derzeit­i­gen Stand der Umset­zung von E‑Justice und IT-Pro­jek­ten in der Justiz.

Den Auf­takt bildet am Mittwochnach­mit­tag die von Prof. Dr. Christoph Sorge organ­isierte Ver­anstal­tung zum The­ma IT-Sicherheit.

Auf­grund der aktuellen Coro­na-Lage ist derzeit noch unklar, ob der EDV-Gericht­stag im Sep­tem­ber als virtuelle Ver­anstal­tung oder als Hybrid-Ver­anstal­tung stattfindet.

Wir hal­ten Sie über den aktuellen Stand der Pla­nun­gen auf dem Laufenden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.edvgt.de/

Mitgliederversammlung des Deutschen EDV-Gerichtstages e. V.

Die Mit­gliederver­samm­lung des Deutschen EDV-Gericht­stages find­et anlässlich des 30. EDV-Gericht­stages am Don­ner­stag, 23. Sep­tem­ber 2021, 17.00 Uhr, statt. Die Tage­sor­d­nung und die ordentliche Ein­ladung mit den Anmelde­in­for­ma­tio­nen erhal­ten Sie mit der Ein­ladung zum EDV-Gericht­stag 2021.

Veranstaltungen: Viertes virtuelles Treffen des „EDVGT-Praktikerforums Videoverhandlung“ am Montag, 21. Juni 2021, 15:00 Uhr

Der bish­erige Erfahrungsaus­tausch hat deut­lich gemacht, dass die Möglichkeit­en elek­tro­n­isch geführter Gerichtsver­fahren zügig weit­er aus­ge­baut wer­den müssen, um Bürg­erin­nen und Bürg­ern trotz der andauern­den Pan­demie ihren angemesse­nen Rechtss­chutz weit­er­hin zu gewährleisten.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass auch unsere zukün­fti­gen Diskus­sio­nen span­nend bleiben. Wir freuen uns auf unseren näch­sten Aus­tausch der Erfahrun­gen aus der Praxis.

Anmel­dun­gen wer­den per E‑Mail unter edvgt@jura.uni-sb.de entgegengenommen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.edvgt.de/veranstaltung/edvgt-praktikerforum-videoverhandlung/

Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. als Kooperationspartner in Forschungsprojekten

Gemein­sam mit dem Jus­tizmin­is­teri­um des Lan­des Nor­drhein-West­falen, der Zen­tral- und Ansprech­stelle für Cyber­crime der Staat­san­waltschaft, Microsoft und der Uni­ver­sität des Saar­lan­des hat der Deutsche EDV-Gericht­stag ein Forschung­spro­jekt zum Ein­satz von kün­stlich­er Intel­li­genz (KI) im Kampf gegen Kinder­pornografie und Kindesmiss­brauch unter­stützt. Ziel des Pro­jek­tes war es, den Ein­satz von maschinellen Lern­ver­fahren zur Erken­nung kinder­pornographis­ch­er Inhalte weit­er zu analysieren und recht­skon­form zu gestal­ten. Mit Hil­fe der Unter­stützung von KI kön­nen zukün­ftig große Daten­men­gen analysiert und schnell rechtssichere Beweise gesichert wer­den. Vor weni­gen Tagen wur­den die Pro­jek­tergeb­nisse in ein­er Pressekon­ferenz des Jus­tizmin­is­teri­ums des Lan­des Nor­drhein-West­falen vorgestellt.

Zum Stream der Pressekon­ferenz vom 25. Mai 2021: https://www.youtube.com/watch?v=pcXRXPkjo6M

„Elektronischer (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft“

Ein Team aus Wis­senschaft, Jus­tiz, Anwaltschaft und Wirtschaft beschäftigt sich unter der Leitung von Pro­fes­sor Dr. Dr. Frauke Ros­tal­s­ki vom Lehrstuhl für Strafrecht, Straf­prozess­recht, Recht­sphiloso­phie und Rechtsver­gle­ichung an der Uni­ver­sität zu Köln mit rechtlichen und tech­nis­chen Rah­menbe­din­gun­gen von Dig­i­tal­isierung­sprozessen im Gerichtssaal der Zukun­ft. Dazu entste­ht in Köln der erste deutsche „elek­tro­n­is­che Strafgerichtssaal“. Pro­jek­t­part­ner ist unter anderem der Deutsche EDV-Gericht­stag e.V.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://e‑court.jura.uni-koeln.de/ueber-das-forschungsprojekt

Stellungnahmen

Stellungnahme: Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches — Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten

Wenige The­men wer­den gegen­wär­tig so inten­siv disku­tiert wie Hass und Het­ze im Internet.

Der Deutsche EDV-Gericht­stag e.V. hat zum Gesetz zur Änderung des Strafge­set­zbuch­es – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen soge­nan­nte Fein­deslis­ten Stel­lung genommen.

Die Ver­bre­itung von Adress­dat­en und per­sön­lichen Infor­ma­tio­nen von Per­so­n­en im Inter­net zum Zwecke der Ein­schüchterung und sub­tilen Bedro­hung von Per­so­n­en – soge­nan­nte Fein­deslis­ten – soll zukün­ftig straf­bar sein.

Der Vere­in begrüßt die Inten­tion des Geset­zen­twurfs, den strafrechtlichen Schutz vor Fein­deslis­ten zu verbessern. Der EDV-Gericht­stag fordert in sein­er Stel­lung­nahme unter anderem zunächst eine Eval­u­a­tion der Wirk­samkeit des Geset­zes zur Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus und der Has­skrim­i­nal­ität abzuwarten.

Zur Stel­lung­nahme: https://www.edvgt.de/stellungnahme-formulierungshilfe-des-bundesministeriums-der-justiz-und-fuer-verbraucherschutz-fuer-den-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-strafgesetzbuches-verbesserung-des-strafrechtlichen‑s/

Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des E‑Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors, Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden nach § 47 GGO

Die Bun­desregierung hat am 10. Feb­ru­ar 2021 den vom Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie und vom Bun­desmin­is­teri­um des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Geset­zes zur Änderung des E‑Gov­ern­ment-Geset­zes und zur Ein­führung des Geset­zes für die Nutzung von Dat­en des öffentlichen Sek­tors beschlossen. Der Deutsche EDV-Gericht­stag e.V. unter­stützt grund­sät­zlich die Zielset­zung, die Bere­it­stel­lung offen­er Dat­en zu erweit­ern und einige Aus­nah­metatbestände abzuschaf­fen. Fern­er sollen die Behör­den des Bun­des dazu verpflichtet wer­den, unbear­beit­ete Dat­en, die sie zur Erfül­lung ihrer öffentlich-rechtlichen Auf­gaben erhoben haben oder durch Dritte in ihrem Auf­trag haben erheben lassen, in maschi­nen­les­bar­er Form zum Datenabruf über die öffentlich zugänglichen Net­ze bere­itzustellen. Der Bund regelt insoweit nur die Open-Data-Grund­sätze für die in sein­er Kom­pe­tenz ste­hen­den Bun­des­be­hör­den. Der Deutsche EDV-Gericht­stag e.V. sieht allerd­ings in der Bun­desregelung auch eine Chance, die Län­der zu ähn­lichen, effizien­teren Open-Data-Regelun­gen in der Lan­desver­wal­tung zu animieren.

Zur Stel­lung­nahme: https://www.edvgt.de/stellungnahme-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-e-government-gesetzes-und-zur-einfuehrung-des-gesetzes-fuer-die-nutzung-von-daten-des-oeffentlichen-sektors-beteiligung-von-laendern/

Stellungnahme: Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Mit dem Gesetz zum Aus­bau des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs mit den Gericht­en möchte der Geset­zge­ber die Kom­mu­nika­tion zwis­chen den einzel­nen Akteurin­nen und Akteuren vere­in­fachen, um eine möglichst umfassende und medi­en­bruch­freie Kom­mu­nika­tion mit den Gericht­en auf elek­tro­n­is­chem Wege zu ermöglichen. Seit vie­len Jahren wird diese Entwick­lung vom Deutschen EDV-Gericht­stag e.V. begleit­et. In sein­er Stel­lung­nahme begrüßt der Vere­in, dass die Bun­desregierung den nicht vertrete­nen Parteien die Teil­nahme am elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehr ermöglichen will. Ins­beson­dere der elek­tro­n­is­che Rück­verkehr war bish­er für diese fast nicht (mehr) möglich (von der kaum genutzten DE-Mail-Kom­mu­nika­tion abge­se­hen). Es bedarf drin­gend eines kom­fort­a­bel nutzbaren elek­tro­n­is­chen Weges. Ein solch­er ein­fach­er und leicht zu bedi­enen­der Zugang kön­nte die Nutzung des elek­tro­n­is­chen Rechtsverkehrs bei den Amts­gericht­en, den Arbeits­gericht­en und den Sozial­gericht­en, wo beson­ders häu­fig Nat­u­ral­parteien an Ver­fahren beteiligt sind, maßge­blich fördern. Eben­so ist zu begrüßen, dass die Ein­rich­tung eines eBO-Post­fachs auch Organ­i­sa­tio­nen und vor allem Unternehmen jeglich­er Art möglich sein soll.

Zur Stel­lung­nahme: https://www.edvgt.de/stellungnahme-referentenentwurf-eines-gesetzes-zum-ausbau-des-elektronischen-rechtsverkehrs-mit-den-gerichten/

Sitzung der Gemeinsamen Kommission elektronischer Rechtsverkehr

Die Gemein­same Kom­mis­sion elek­tro­n­is­ch­er Rechtsverkehr musste lei­der seit ihrer let­zten Sitzung am 30.10.2019 pausieren. Wir haben davon Abstand genom­men, diese Zusam­men­tr­e­f­fen mit ihrer beson­deren Art in Form von Videokon­feren­zen durchzuführen. Nach­dem jet­zt dur­chaus „Licht am Ende des Pan­demie-Tun­nels“ zu erken­nen ist, ist beab­sichtigt, möglichst im Novem­ber 2021 wieder eine Präsen­zver­anstal­tung in der gewohn­ten Art in Berlin durchzuführen. Sobald sich hier ein genauer Ter­min abze­ich­net, wer­den wir darüber informieren.